"Sturm 34"-Prozess:Bewährungsstrafen für Neonazis

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Sie wollten das sächsische Mittweida "zeckenfrei und braun" machen: Die Neonazi-Gang "Sturm 34" ist vom Dresdner Landgericht als kriminelle Vereinigung eingestuft worden.

Jetzt also doch: Das Dresdner Landgericht hat fünf Mitglieder der Neonazi-Gruppierung "Sturm 34" der Gründung einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte die Angeklagten zu Geld- und Bewährungsstrafen: Drei Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen zwischen anderthalb und knapp zwei Jahren. Zwei weitere müssen Geldstrafen von 450 beziehungsweise 4200 Euro bezahlen.

Einer der Angeklagten von "Sturm 34" im Gerichtssaal. (Archivfoto) (Foto: AP)

In vier Fällen sahen die Richter auch den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an. Der Vorsitzende Richter Peter Lames sagte in der Urteilsbegründung, Ziel der Gruppe sei es gewesen, das sächsische Mittweida "zeckenfrei und braun" zu machen. Die Organisation sei gegen alle vorgegangen, "die keine ausgesprochen rechtsradikale Orientierung" gehabt hätten. Bei "Skinhead-Kontrollrunden" habe sie gezielt nach Andersdenkenden Ausschau gehalten.

Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagten unter anderem bei einem Dorffest nahe Rochlitz gemeinsam mit anderen Neonazis linke Punks und andere Festbesucher angegriffen und verletzt hatten. Die Männer hatten die Vorwürfe zumindest teilweise eingeräumt, nachdem das Gericht im Falle von Geständnissen eine Strafobergrenze von maximal zwei Jahren auf Bewährung in Aussicht gestellt hatte.

Das Landgericht Dresden folgte mit der Entscheidung weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf deutlich mildere Geld- und Bewährungsstrafen plädiert.

Damit kommt das Dresdner Landgericht im Fall um die Gruppe "Sturm 34" zu einer anderen Einschätzung als noch im Jahr 2008: Damals hatte die Staatsanwaltschaft auch Anklage wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben, der Richter aber hatte die Angeklagten in dem Punkt freigesprochen.

Wenige Zeit später urteilte der Bundesgerichtshof, dass es sich bei der Gruppe um eine "kriminelle Vereinigung" gehandelt habe. Dem Urteil aus dem Jahr 2009 zufolge komme es darauf an, ob die Gruppe ihre Straftaten aus übergeordneten ideologischen Zielen heraus begeht (Az.: 3 StR 277/09). Dies hatte das Landgericht Dresden im Vorjahr verneint. Denn es habe keinen anerkannten Anführer gegeben und auch keine Pflicht zur Teilnahme an Gewalttaten.

Die Kameradschaft war im März 2006 aus der Gruppe "Division Sächsischer Sturm" hervorgegangen. "Sturm 34" hatte sich gegründet, um im sächsischen Mittweida eine sogenannte "national befreite Zone" zu schaffen. Das sächsische Innenministerium hatte die Kameradschaft im Jahr 2007 verboten.

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