Sturm 34

"Sturm 34"-Prozess
:Bewährungsstrafen für Neonazis

Sie wollten das sächsische Mittweida "zeckenfrei und braun" machen: Die Neonazi-Gang "Sturm 34" ist vom Dresdner Landgericht als kriminelle Vereinigung eingestuft worden.

Urteil des Bundesgerichtshofs
:Neuer Prozess gegen "Sturm 34"

Der BGH hat Indizien dafür, dass die rechte Gruppe "Sturm 34" eine kriminelle Vereinigung ist. Das Urteil ist ein Erfolg für die Staatsanwaltschaft.

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