Sie wollten das sächsische Mittweida "zeckenfrei und braun" machen: Die Neonazi-Gang "Sturm 34" ist vom Dresdner Landgericht als kriminelle Vereinigung eingestuft worden.
Urteil des Bundesgerichtshofs
:Neuer Prozess gegen "Sturm 34"
Der BGH hat Indizien dafür, dass die rechte Gruppe "Sturm 34" eine kriminelle Vereinigung ist. Das Urteil ist ein Erfolg für die Staatsanwaltschaft.