Urteil des Bundesgerichtshofs:Neuer Prozess gegen "Sturm 34"

Der BGH hat Indizien dafür, dass die rechte Gruppe "Sturm 34" eine kriminelle Vereinigung ist. Das Urteil ist ein Erfolg für die Staatsanwaltschaft.

Die rechtsextremistische Kameradschaft "Sturm 34" aus dem sächsischen Mittweida könnte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag tatsächlich eine kriminelle Vereinigung sein. Eine endgültige Entscheidung traf das Gericht allerdings nicht.

Sturm 34, ddp

Bei Wohnungsdurchsuchungen hat die Polizei Propagandamaterial und Waffen der rechtsextremen Gruppe "Sturm 34" gefunden.

(Foto: Foto: ddp)

Stattdessen präzisierte es die Bewertungskriterien und setzte die Anforderungen für eine Verurteilung herab. Der Prozess muss nun vor dem Landgericht Dresden neu aufgerollt werden.

Dieses Gericht hatte "Sturm 34" im August 2008 nur als "Bande" eingestuft, weil ein "verbindlicher Gruppenwille" gefehlt habe. Die Staatsanwaltschaft sah das anders und war in Revision gegangen.

Der Staatsschutzsenat des BGH befand nun, das Dresdner Landgericht habe falsche Maßstäbe angelegt. Dass die Mitglieder der Kameradschaft zum Beispiel keine Einheitskleidung trügen, schließe keinesfalls aus, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handele. Formale Kriterien wie Mitgliederlisten seien ebenfalls nicht erforderlich.

Ideologie als Beleg

Dagegen könnten übergeordnete Ziele wie eine Weltanschauung oder eine Ideologie Belege dafür sein. Und "Sturm 34" attestierte der BGH, dass die Gruppe eine "national befreite" Zone schaffen wollte, "zeckenfrei" und "braun" - der Ideologie der Neonazis nach also ohne Ausländer und Andersdenkende.

Wie die Ermittlungen ergaben, soll "Sturm 34" außerdem eigene Organisationsstrukturen haben, zum Beispiel einen Anführer, einen Chefideologen und einen Kassenwart. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, der Sachsens Staatsschutz leitet, sagte in der Zeit, solche Strukturen aufzudecken sei wichtig, um nicht nur gegen Einzeltäter, sondern gegen organisierte Gewalt vorgehen zu können. So wurde zum Beispiel die Vereinigung "Skinheads Sächsische Schweiz" in Pirna zerschlagen.

Damit ist die Entscheidung des BGH ein später Teilerfolg für die Staatsanwaltschaft, die Mitglieder der Gruppe härter zu bestrafen. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung wird laut Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet.

"Sturm 34" wurde im März 2006 gegründet, wohl von Mitgliedern der Skinhead-Organisation "Division Sächsischer Sturm", die nach Ansicht der Chemnitzer Polizei die öffentliche Sicherheit durch rechte Gewalt gefährdete. Auch die neu gegründete Gruppe war den Behörden gefährlich und rechtswidrig erschienen, das sächsische Innenministerium hat sie 2007 verboten. Zu ihr gehörten Schätzungen zufolge 20 bis 50 Mitglieder und bis zu 100 Sympathisanten.

Wer anders denkt, wird angegriffen

Gewalt gehörte zum Programm der Kameradschaft. Ihre Mitglieder traten unter anderem brutal auf einen schon am Boden liegenden Mann ein, verfolgten Menschen, die sie als "Ökos" einstuften und stürmten das Volksfest in Breitenborn bei Rochlitz im Landkreis Mittelsachsen mit Sturmhauben auf dem Kopf.

Bisher sind 20 Urteile gegen Mitglieder der Gruppe rechtskräftig, Prozesse gegen 16 Mitglieder ruhten bis zum Urteil des BGH.

Braune Umtriebe sind in Sachsen nicht selten. Im Jahr 1991 wurde bereits eine Sonderkommission Rechtsextremismus beim Landeskriminalamt eingerichtet, um Straftaten auf diesem Gebiet zentral zu verfolgen und Druck auf die Täter aufzubauen. Doch später wurde die Soko Rex laut Sachsens SPD-Chef Martin Dulig abgebaut in die Polizeidirektionen eingegliedert. Erst im vergangenen Jahr wurde das Personal wieder von 18 auf 30 Polizisten aufgestockt.

Kritiker wie Dulig werfen der Polizei außerdem vor, die Straftaten der Rechten zu zögerlich verfolgt zu haben. Opfer seien nicht geschützt worden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: