In der Debatte um die Hartz-IV-Leistungen tritt Finanzminister Schäuble einer Anhebung der Sätze strikt entgegen - und erntet Widerspruch in der eigenen Partei.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bezieht klar Position und lehnt eine Anhebung der Hartz-IV-Sätze ab. "Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich nicht gesagt, die Hartz-IV-Sätze seien unzureichend", sagte der Minister der Frankfurter Rundschau. Der Grundgedanke von Hartz IV solle nicht aus den Augen verloren werden, mahnte Schäuble: "Die notwendigen Sozialleistungen dürfen die Aufnahme von Arbeit nicht unattraktiv machen."
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: "Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich nicht gesagt, die Hartz-IV-Sätze seien unzureichend." (© Foto:)
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Das Bundesverfassungsgericht hatte die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig erklärt und eine Neuberechnung gefordert. Das Urteil hatte Forderungen ausgelöst, das Arbeitslosengeld II insbesondere für Kinder zu erhöhen.
Mit seiner Auffassung in der Debatte über das Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichtes stellt sich Schäuble gegen seine Parteikollegin, Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die mehr Geld für Kinder von Langzeitarbeitslosen gefordert hatte.
"Das kann die Sache teurer machen"
Der Finanzminister erinnerte daran, dass der Staat pro Jahr eine Billion Euro für Sozialleistungen ausgebe, das seien 12.500 Euro pro Kopf. Von der Leyen (CDU) hatte dennoch mehr Geld für Kinder von Langzeitarbeitslosen gefordert. "Das kann die Sache teurer machen und das ist dann auch richtig", sagte von der Leyen im ZDF.
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende im Bundestag, Michael Fuchs, rechnet hingegen ebenfalls wie Schäuble nicht mit einer Erhöhung der Regelsätze für Langzeitarbeitslose.
Den Verfassungsrichtern sei es bei ihrem Urteilsspruch nicht um mehr Geld gegangen, sagte Fuchs der Rheinpfalz am Sonntag. Vielmehr sei es dem Gericht um eine differenziertere Darstellung der staatlichen Unterstützung angekommen. Das gelte vor allem für die Bezüge der Kinder von "Hartz IV"-Empfängern, die künftig nicht mehr pauschal an Werten der Erwachsenen gemessen werden dürften.
Bei der Umsetzung des Urteils muss nach den Worten von Fuchs weiter das Lohnabstandsgebot eingehalten werden. "Es kann nicht sein, dass die 'Hartz IV'-Bezüge eine Höhe erreichen, dass sich eine Beschäftigung im Niedriglohnbereich nicht mehr lohnt", warnte der CDU-Wirtschaftsexperte.
Ärger wegen Westerwelle-Kommentar
Innerhalb der Regierungskoalition hatte es zuletzt Ärger wegen der Hartz-IV-Sätze gegeben, der vor allen Dingen durch Äußerungen von Vize-Kanzler Guido Westerwelle ausgelöst worden war.
Der FDP-Vorsitzende hatte in einem Gastkommentar geschrieben, die Debatte über die Folgen aus dem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes trage "sozialistische Züge". Zudem hatte er vor Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Leistungsgedanken gewarnt und von spätrömischer Dekadenz gesprochen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich daraufhin von dieser Sichtweise distanziert. "Das ist sicher weniger der Duktus der Kanzlerin", hatte sie ihre stellvertretende Regierungssprecherin Sabine Heimbach in Berlin sagen lassen. Die Sprachführung, die jeder bei dem Thema wähle, sei unterschiedlich. Bei der "Kommentierung seitens des FDP-Vorsitzenden" handele es sich um eine Stellungnahme innerhalb einer parteipolitischen Diskussion.
Empörung bei der Opposition
In den Oppositionsparteien hatten die Äußerungen Westerwelles Empörung ausgelöst: Grünen-Chef Cem Özdemir sagte: "Die FDP spielt gnadenlos Geringverdiener gegen Arbeitslose aus und zündelt so am sozialen Frieden im Land." Westerwelle schwebe auf einer wattigen Luxuswolke.
Der Bundesgeschäftsführer der Linken, Dietmar Bartsch, kritisierte: "Kaum brechen die Umfragewerte zu Recht ein, keilt und tritt Westerwelle nach den Schwächsten in der Gesellschaft."
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(sueddeutsche.de/dpa/Reuters/pak)
Documenta-Leiterin Carolyn Christov-Bakargiev
Wo kein Geld mehr ist, kann auch nichts verteilt werden.
Die Sozialausgaben stehen auf Platz 1 der Staatsausgaben.
Die Sätze sollten also auf keinen Fall erhöht werden.
Sinnvoll wäre es vielmehr, bestehende Zahlungen zu überprüfen und gegebenenfalls in Sachleistungen umzuwandeln, etwa in Gutscheine für Altkleidersammlungen usw.
Unser Staat leistet sich einen Sozialluxus, den es in keinem Land der Erde gibt.
das BVG hat die Berechnung des Wertes kritisiert.
Ein 'Ergebnis' vorgeben und dann einen Weg auf dieses 'Ergebnis' zu ertricksen, zu erlügen, das ist illegal.
Leider scheint der Gebrauch des menschlichen Gehirns in der CDU nicht erlernt zu sein. Denn Schäuble und Fuchs versuchen es nochmals falsch herum! Zum wiederholten Male wollen sie das Ergebnis vor der Berechnung vorschreiben wollen.
Man muß zwar Hr. Westerwelle ausgemachte Dummheit vorwerfen, denn er will mitreden ohne etwas gesagt zu haben. Aber Schäubles Vorwegnahme ist nur noch als kriminell zu bezeichnen. Schäuble setzt sich über die Verfassung und den Bescheid des BVG hinweg als gäbe es beide nicht.
Während man Westerwelle nur einen Maulkorb für 3 Monate verpassen sollte, gehört Schäuble restlos aus der Politik entfernt.