Straßburg:Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist NPD-Beschwerde ab

  • Ihre Mitglieder würden im öffentlichen Dienst diskriminiert oder in den Medien nicht ausreichend vertreten, sagt die NPD.
  • Dies käme einem De-facto-Verbot der Partei gleich.
  • Der NPD stünden ausreichend Rechtsmittel in Deutschland zur Verfügung, um gegen angebliche Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen, argumentiert das Gericht.

Die NPD ist mit einer Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer angeblichen Verletzung ihrer Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Straßburger Richter erklärten die Beschwerde der rechtsextremen Partei am Donnerstag für unzulässig. Die NPD hatte argumentiert, dass sie als rechtsextreme und verfassungswidrige Partei stigmatisiert werde und ihre Rechte derart beschnitten würden, dass de facto ein Verbot bestehe.

Die Partei argumentierte unter anderem, dass ihre Mitglieder im öffentlichen Dienst diskriminiert würden und dass sie große Schwierigkeiten haben, ein Bankkonto zu eröffnen oder in den Medien ausreichend vertreten zu sein. Im Februar 2013 war die NPD mit einer entsprechenden Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert.

Die Partei zog deswegen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser erklärte nun, die Beschwerde sei offensichtlich unbegründet. Der NPD stünden ausreichend Rechtsmittel in Deutschland zur Verfügung, um gegen angebliche Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen.

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