Die Erlebnisberichte jener, die als Kind missbraucht wurden, werden immer detaillierter. Aber was genau ist sexueller Missbrauch? Und was, wenn die Erinnerung trügt?
In der öffentlichen Diskussion, anders als im erzieherischen Alltag, scheint kaum Klarheit darüber zu bestehen, welche Form der Nähe zwischen Erwachsenen und Kindern als normal angesehen werden soll, wo der Übergriff beginnt und ob und welche Folgen solche Übergriffe nach sich ziehen können.
Die Missbrauchsvorwürfe gegen die katholische Kirche reichen Jahrzehnte zurück. Doch wie genau lässt sich sexueller Missbrauch eigentlich beweisen? (© Foto: dpa)
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Der Bremer Soziologe Michael Schetsche bemerkt zu den Zweifelsfällen in dem 1994 erschienenen Sammelband Handbuch sexueller Missbrauch: "Die gleiche Interaktion zwischen einem Erwachsenen und einem Kind kann als 'normal' akzeptiert, als 'Pädophilie' begrenzt toleriert oder als 'Triebverbrechen' bzw. 'sexuelle Gewalt' moralisch verurteilt und rechtlich verfolgt werden." Was versteht man eigentlich unter sexuellem Missbrauch von Kindern? Wenn man über den Begriff der rohen Gewalt hinausgeht, wird die Definition kompliziert.
Kinder sind keine asexuellen Wesen. Eltern kennen die Zeichen kindlicher Sexualität, die in der Fachliteratur dargestellt wird. René Spitz, der Begründer der psychoanalytisch-empirischen Säuglings- und Kleinkindforschung in den dreißiger Jahren, hat als Erster "genitale Spiele" von Säuglingen beschrieben.
Enger Körperkontakt, Streicheln, Kuscheln und eine ausgiebige Reinlichkeitsprozedur für Kinder werden als Voraussetzungen für eine gesunde Sexualentwicklung angesehen. Wenn also die normale körperliche Interaktion zwischen Kindern und Erwachsenen so schwer zu unterscheiden ist von der sexuellen Misshandlung, müssen weitere Kriterien in die Missbrauchs-Definition eingehen.
Der Berliner Erziehungswissenschaftler Reinhart Wolff schlägt eine Definition vor, die den Schaden zur Bedingung macht: "Die sexuelle Misshandlung ist eine unter Ausnutzung einer Macht- oder Autoritätsposition (erzwungene) sexuelle Aktivität eines Erwachsenen mit einem/r Minderjährigen in der Form der Belästigung, der Masturbation, des oralen, analen oder genitalen Verkehrs oder der Nötigung oder Vergewaltigung (also des angedrohten oder tatsächlichen gewaltsamen Verkehrs), die zu einer körperlichen oder seelischen Schädigung bzw. zu einer Entwicklungsstörung führt und die das Wohl und die Rechte eines/r Minderjährigen beeinträchtigt."
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Meines Erachtens ist der Begriff "kinldiche Sexualität" irreführend und überholt. Der Begriff "Sexualität" sollte der erwachsenen Geschlechtlichkeit vorbehalten bleiben, die erst mit dem Ende der Pubertät ausgeprägt ist. Die Lustempfindungen, die ein schaukelndes oder sich streichelndes Kleinkind empfindet, haben damit noch gar nichts zu tun und dürfen keinesfalls als Vorwand für Übergriffe herhalten.
Missbrauch beginnt ganz klar, wo ein Kind Unbehagen empfindet, aber seine Ablehnung nicht ausdrücken darf oder kann. Ein normaler Erwachsener empfindet zudem keine Neigung, seine Sexualität auf ein Kind oder einen Jugendlichen umzulenken. Das tut nur ein gestörter und skrupelloser Mensch unter Ausnutzung des unbestreitbaren Macht- und Entwicklungsgefälles zwischen Erwachsenem und Kind. Ein gesunder Erwachsener zieht sich sexuell auch nur zur anderen Erwachsenen hingezogen.
Ich bestreite einfach, dass es eine Grauzone gibt, wo es einfach Einstellungssache sei, ob Missbrauch vorliegt oder nicht. Der ist von vom Kind erwünschten Umarmungen und Zärtlichkeiten immer deutlich zu unterscheiden. Wenn man, z.B. die Umgebung, auf das Kind hört! Übergriffe auf Kinder und Jugendliche von Erwachsenen oder älteren, stärkeren Kindern und Jugendlichen (die selbiges vorher erfahren und lernen mussten) sind immer Missbrauch.
Genau darum geht es - wird der Erzieher handgreiflich bei sog. Hygieneanweisungen und/oder erregt sich dabei.
Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage.
"Es kann dabei keine Rolle spielen, ob sich das mit einem Übergriff konfrontierte Kind geschädigt fühlt oder nicht, ..."
Madonna mia! Was würde nun die Mutter Gottes dazu sagen?
Ergo: Es ist wurscht, was mit dem Kind passierte! Es ist alles nur wurscht, Hauptsache die kath. Kirche bleibt weiterhin auf einem Podest - aber nur für einige!
Ansehen hat sie schon lange nicht mehr. Man denke auch nur an Müller, Regensburg, 2007. Die Leute vor Jahrhunderten waren nicht aufgeklärt, dieser kath. Klerus konnte ihnen im wahrsten Sinne des Wortes alles VERKAUFEN!
Wir leben nun im Jahre 2010 - diese Kirche hat keine "Macht" mehr, sie ist aufgrund ihrer Rigidität nur noch ein Relikt aus der fernen Vergangenheit! Mehr ist da nicht mehr!
Sie haben vollkommen recht, daß der mögliche Schaden KEIN Kriterium für eine Straftat ist und auch nicht sein darf!
ABER:
NEIN - Hygieneanweisungen gehören NICHT zu Missbrauch (vorausgesetzt es ging um Hygiene und eben nicht um sexuelle Befriedigung)
Ich habe zu meiner Schulzeit oft auf kleine Kinder aufgepasst und nicht selten mußten die Kids drauf hingewiesen werden, daß Bett-fertig-machen nicht bedeutet: Klamotten aus, Schlafanzug an. Dazu gehört eben auch waschen und ich habe dies dann auch tatsächlich überwacht - ja, ich habe den kleinen nackigen Jungs beim waschen zugeguckt!!!! Und heute sitze ich mit unseren Kindern gemeinsam nackt in der Badewanne.
Und das ist absolut ok so!
Lenken sie doch bitte nicht von wirklichen Missbrauchsfällen ab, indem Sie normales Verhalten kriminalisieren.
MfG
muss die zur Last gelegte Tat nach klaren und eindeutigen Kriterien bewiesen werden. Das ist ein nicht verhandelbarer Rechtsgrundsatz. Es kann dabei keine Rolle spielen, ob sich das mit einem Übergriff konfrontierte Kind geschädigt fühlt oder nicht, ob es Schaden erlitten hat oder nicht. Wenn der Tat das objektiven Kriterium einer Schädigung innewohnt ist der Täter überführt und muss verurteilt werden.
Paging