Sexueller Missbrauch Trieb, Trauma und Kind
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Die Erlebnisberichte jener, die als Kind missbraucht wurden, werden immer detaillierter. Aber was genau ist sexueller Missbrauch? Und was, wenn die Erinnerung trügt?
In der öffentlichen Diskussion, anders als im erzieherischen Alltag, scheint kaum Klarheit darüber zu bestehen, welche Form der Nähe zwischen Erwachsenen und Kindern als normal angesehen werden soll, wo der Übergriff beginnt und ob und welche Folgen solche Übergriffe nach sich ziehen können.
Der Bremer Soziologe Michael Schetsche bemerkt zu den Zweifelsfällen in dem 1994 erschienenen Sammelband Handbuch sexueller Missbrauch: "Die gleiche Interaktion zwischen einem Erwachsenen und einem Kind kann als 'normal' akzeptiert, als 'Pädophilie' begrenzt toleriert oder als 'Triebverbrechen' bzw. 'sexuelle Gewalt' moralisch verurteilt und rechtlich verfolgt werden." Was versteht man eigentlich unter sexuellem Missbrauch von Kindern? Wenn man über den Begriff der rohen Gewalt hinausgeht, wird die Definition kompliziert.
Kinder sind keine asexuellen Wesen. Eltern kennen die Zeichen kindlicher Sexualität, die in der Fachliteratur dargestellt wird. René Spitz, der Begründer der psychoanalytisch-empirischen Säuglings- und Kleinkindforschung in den dreißiger Jahren, hat als Erster "genitale Spiele" von Säuglingen beschrieben.
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Enger Körperkontakt, Streicheln, Kuscheln und eine ausgiebige Reinlichkeitsprozedur für Kinder werden als Voraussetzungen für eine gesunde Sexualentwicklung angesehen. Wenn also die normale körperliche Interaktion zwischen Kindern und Erwachsenen so schwer zu unterscheiden ist von der sexuellen Misshandlung, müssen weitere Kriterien in die Missbrauchs-Definition eingehen.
Der Berliner Erziehungswissenschaftler Reinhart Wolff schlägt eine Definition vor, die den Schaden zur Bedingung macht: "Die sexuelle Misshandlung ist eine unter Ausnutzung einer Macht- oder Autoritätsposition (erzwungene) sexuelle Aktivität eines Erwachsenen mit einem/r Minderjährigen in der Form der Belästigung, der Masturbation, des oralen, analen oder genitalen Verkehrs oder der Nötigung oder Vergewaltigung (also des angedrohten oder tatsächlichen gewaltsamen Verkehrs), die zu einer körperlichen oder seelischen Schädigung bzw. zu einer Entwicklungsstörung führt und die das Wohl und die Rechte eines/r Minderjährigen beeinträchtigt."