Für Wolfgang Schäuble steht nach juristischer Prüfung fest: Der Staat muss die Daten-CD im Interesse "gleichmäßiger Besteuerung" kaufen. Das Justizministerium ist bisher nicht eingebunden.
Ein grünes Licht ist ein allgemein verständliches Signal. Wenn in der Bürokratie grünes Licht gegeben wird, ist es nicht ganz so verständlich. In diesem Fall liest es sich so: "Das Bundesministerium der Finanzen hat die mit einem Ankauf steuererheblicher Informationen über Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz verbundenen steuerrechtlichen und strafrechtlichen Fragen eingehend geprüft. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung machen sich die handelnden Amtsträger nicht strafbar und die angekauften Beweismittel sind im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren verwertbar."
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Die Jungfreisinnigen - ein liberaler Jugendverband - haben offenbar eine eindeutige Meinung zum Vorgehen der deutschen Regierung in der Steueraffäre. (© Foto: dpa)
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Diese Expertise hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen schicken lassen. Sicherlich etwas weniger gestelzt hat er diese Erkenntnisse der Bundeskanzlerin mitgeteilt. Jetzt sind die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen am Zug. Sie kaufen die CD mit den Daten der Steuerhinterzieher für 2,5 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich an den Kosten zur Hälfte. Warum? Er hält den Datenankauf "aus Gründen der Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung für geboten". So sagt es das grüne Licht des Bundes.
An der Prüfung der Rechtslage hat das Bundesjustizministerium weder auf der Arbeits-, noch auf der Leitungsebene mitgewirkt. Sein Haus habe bislang keinen Sachstandsbericht bekommen, betont der Ministeriumssprecher. Er könne also keine Anfragen bedienen, weil er selber nur das wisse, was in der Zeitung steht.
Man kann darüber spekulieren, warum das so ist: Das Justizministerium wird von einer FDP-Ministerin geführt, das Bundesfinanzministerium ist CDU-geführt. Womöglich sollte nicht bekannt werden, wie lange das umstrittene Angebot in Nordrhein-Westfalen schon vorliegt - schon lange, weit länger als ein halbes Jahr.
Notar der Bundesregierung
Es gab ganz offensichtlich schon im CDU/FDP-regierten Land Nordrhein-Westfalen heftigen internen Streit darüber, wie mit dem Datenangebot umgegangen werden soll. Der Streit ist nun von Wolfgang Schäuble ohne Einbeziehung des Bundesjustizministeriums entschieden worden.
Das Justizministerium, das ja auch die Funktion des Notars der Bundesregierung hat, hätte freilich nicht anders entscheiden können. Die Rechtslage ist in der Tat so, wie sie von den Juristen des Innenministeriums geschildert wurde. Die Beamten, die jetzt nach elend langem Hin und Her den Ankauf der CD bewerkstelligen, machen sich nicht strafbar. Und die angekauften Daten sind, auf der Basis bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung, im Strafverfahren verwertbar - nur dann ist der Kauf sinnvoll.
Strafanzeigen gegen Mitglieder der Bundesregierung oder der Finanzverwaltung wegen Beihilfe zur "Datenausspähung" oder zur "unbefugten Verwertung eines unbefugt verschafften Geheimnisses" werden keinen Erfolg haben. Solche Anzeigen waren schon vor zwei Jahren erfolglos. Damals hatte Peer Steinbrück, Finanzminister der CDU/CSU-SPD-Koalition, illegale Daten aus Liechtenstein angekauft, auf deren Basis Steuerstrafverfahren eingeleitet und Millionen eingetrieben wurden. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte die 24 Strafanzeigen gegen Bedienstete des Finanzministeriums und andere Amtsträger ein, "ohne in Ermittlungen einzutreten".
Im Aktenvermerk dazu heißt es: Die Übergabe von Beweismitteln durch den Informanten an die Strafverfolgungsbehörden sei "nicht unbefugt"gewesen. Die Beamten hätten sich, so heißt es da, nur dann strafbar machen können, wenn sich der Informant ihnen "unbefugt" mitgeteilt hätte. Das sei aber nicht so gewesen: Letztlich habe der Informant, indem er sich an die Strafverfolgungsbehörden wandte, eine staatsbürgerliche Pflicht erfüllt. Die Bezahlung einer Belohnung an den Informanten ändere an der rechtlichen Qualifikation nichts.
Aufgrund dieser Vorgeschichte kann den Beamten, die die CD ankaufen, nichts mehr passieren - selbst wenn höhere Instanzen später den Ankauf anders qualifizieren sollten. Und der Verwertung der Daten im Steuer- und Strafverfahren steht rechtlich nichts entgegen. Die Rechtsprechung in Deutschland und in der Schweiz lässt die Verwertung solcher Informationen zu.
Die gegenteilige Ansicht würde zu seltsamen Ergebnissen führen: Dann könnte einem Steuerhinterzieher nichts Besseres passieren als ein Diebstahl seiner Daten. Er wäre dann quasi immun gegen die Strafverfolgung.
Die Nuba: Leni Riefenstahls Bilder machten sie einst bekannt. Heute sucht das Volk aus Sudan Schutz in Höhlen und Felsspalten – vor den Bomben des Regimes in Khartum. Ein Frontbericht. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(SZ vom 5.2.2010/mati)
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Na, mein Glück, dass ich hier nicht einer Richterin gegenüber sitze. Und dass Gerichte im Allgemeinen auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachten und Unwissen des Delinquenten relativierend im Urteil berücksichtigen. Letzteres - um zum Thema zurückzukommen - wohl auch bei Steuerhinterziehern, die sich ihres Deliktes gar nicht bewusst waren:
Sie schrieben: ""Jeder" ...ist sich jederzeit bewusst": ganz und gar nicht und mit der Pauschale bringen Sie sich ins argumentative Aus."
Ich bitte auch vom Aus noch um Gnade und mache geltend: Ich meinte mit "Jeder Steuerhinterzieher" die, die Steuern bewusst hinterziehen, nicht die als solche befunden werden. Und wenn einer - Vorsicht, folgendes ist nur bildhaft gemeint, bitte nicht "denkgesetzlich" verurteilen: - in Koffern in die Schweiz bringt, um die Kapitalerstragssteuer nicht zu zahlen, hinterzieht er ja bewusst Steuern.
"Das Instrument der Selbstanzeige ist, wenn es wie von Herrn Schäuble "ich rate jedem ..." im Kontext mit der minütlich in seinem Besitz befindlichen CD eine Nötigung allerersten Ranges."
Überhaupt keine Nötigung. Schäuble ist, bitte nicht vergessen, Minister und so in der Verwaltung tätig, nicht in der Jurisdiktion. Wir leben in einer Demokratie, da kann jeder für sich abwägen, ob er jetzt seine Hinterziehung outet; oder, wie bisher, nicht; um wie bisher drauf zu spekulieren - denn auch die Schweizer Bank bot ihm ja keinen rechtsfreien Raum - nicht enttarnt zu werden; oder, um bei Bedarf vor einem Gericht um seine Sicht der Dinge zu streiten. Mit Rechtsbeistand.
"Mit Ihrer "Begünstigung", wohl eher meinen Sie Strafvereitelung...".
Nein, ich meinte wörtlich "Begünstigung", ob nun laienhaft richtig, juristisch daneben oder "denkgesetzlich" falsch.
Ja, den Begriff "denkgesetzlich" haben Sie eingebracht. Was soll das bedeuten? Stammt er aus der Neurologie oder Hirnforschung? Ehrlich gesagt, mich schauert es, wenn ich ihn lese. Er klingt so nach "Neusprech" (Orwell, "1984").
moralisch und juristisch erhabene Instanz der deutschen Journallie haben. Jetzt fühl ich mich wohler. Die deutsche Regierung und der Prantl Heribert legen die Gesetzte nach Gusto aus, brechen mit Prinzipien des Rechtsstaates um eine ominöse CD zu ergattern. Sie werden es besser wissen... Steuerhinterziehung ist verwerflich, aber wem nützt der Deal und das Theater eigentlich wirklich? Der Investitionsstandort Deutschland wird bei diesem Vorgehen der Regierung unattraktiver, das langjährige gute Verhältnis zu nächsten Nachbar nachhaltig getrübt, Steuern (auch die mutmasslichen 100-400 Mio.) werden weiter in Milliardenhöhe von der Regierung verschwendet und von einer Steuerreform die ihren Namen verdient können wir nur träumen. Cui bono??? Oder glaubt hier wirklich jemand, dass (reiche) Mitbürger in Zukunft hier komplett ihre Millionen Euro Steuern zahlen... Träumt mal schön...
"Es geht um das Vertrauen dt. Bürger in dt. Politiker, bzw. deren Loyalität zu dt. Bürgern. Gefääährlich.", schreiben Sie. Wohl wahr, aber das Problem haben auch wir Schweizer, wahrscheinlich alle Nationen. Wir Schweizer haben allerdings einige Bewegungsfreiheit - Volksmehr, Inititiven etc. - die man den Bürgern in Deutschland nicht zugestanden hat - und wohl auch nicht wird, sieht man einmal von der Bayern-Volksbefragung zum Thema Rauchen ab.
Weiter schreiben Sie: "Sie verkennen, dass die Regierungsparteien durch festhalten am KapitalFaschismus immer mehr an Akzeptanz verlieren und ins SPD-Nirvana abrutschen. Hier wirds gefährlich wegen handlungunfähigkeit des Staates (wegen angesprochener und stetig steigender Zinslast), auch wenns noch ruhig ist. "
Mit KapitalFaschismus fange ich nichts an, weil ich das für falsch definiert halte. Wenn Sie zwischen Finanzkapitalismus und Besitzkapitalismus unterscheiden würden: da würde ich mitgehen, denn der erstere ist auch mir ein Dorn im Auge.
Jede Regierungspartei wird "handlungsunfähig", wie Sie es sagen, aber nicht durch Zinslasten, sondern durch Misswirtschaft und Gieskannen-Prinzipien zur Wählergunsterhaltung. Das gilt aber für alle Nationen, meine ich. Das ist kein spezifischer Punkt Deutschlands. Haben Sie sich in diesem Zusammenhang nie gewundert, über diese Oettinger-Schuldenbremse, die ab 2014 greifen soll und die unverdrossen seit 2 Jahren propagiert wird und folgerichtig zur Richtlinie? Noch ein Wort zu Ihrem "SPD-Nirwana" - verteufeln Sie diese grosse alte Partei nicht zu sehr, denn ohne die SPD wäre Deutschland nicht gut beraten.
Sie stellen fest: "Jeder Steuerhinterzieher ist sich jederzeit bewusst, das Recht zu hintergehen und enttarnt werden zu können. Da richtet der Staat keinen zusätzlichen Druck aus, wenn er ihm anbietet, strafffrei auszugehen mit Nachreichen einer Steuererklärung vor Beginn möglicher Strafverfolgung. Im Gegenteil wäre dieses Verhalten des Staates, wenn überhaupt, anzufechten als Begünstigung von Steuerhinterziehern, die vermuten können, dass gegen sie schon Beweise vorlägen, gegenüber denen, die "arglos" (was ein aktiver, bewusster Rechtsbrecher aber nie sein kann), ohne weitere Vorwarnung, enttarnt werden."
"Jeder" ...ist sich jederzeit bewusst": ganz und gar nicht und mit der Pauschale bringen Sie sich ins argumentative Aus.
Das Instrument der Selbstanzeige ist, wenn es wie von Herrn Schäuble "ich rate jedem ..." im Kontext mit der minütlich in seinem Besitz befindlichen CD eine Nötigung allerersten Ranges.
Mit Ihrer "Begünstigung", wohl eher meinen Sie Strafvereitelung, eines Steuerhinterziehers gegenüber einem "arglosen", der nicht weiss, dass er schon enttarnt ist, ist denkgesetzlich falsch, da in Ihrer Republik wohl eher niemand zu finden sein wird, der von dem unmoralischen Angebot des Herrn Schäuble nichts weiss.
die Frage ist insoweit berechtigt, als es wesentlich wichtiger wäre jeden Steuersünder (und damit meine ich die meisten von uns) dazu zu bringen, ehrlich seine Steuern zu zahlen. Dann hätten wir ratz fatz so niedrige Steuern, daß wirklich jeder was davon hätte.Nee statt dessen legt man sich mit der Schweiz an und führt dem Bürger vor, daß sich Kriminalität doch lohnt.
Paging