Sachsen:CDU droht Arnsdorfer Gemeinderat mit Ausschluss

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  • Gemeinderat Detlef Oelsner fesselte zusammen mit drei anderen Männern einen Iraker an einem Baum, weil der eine Supermarktverkäuferin bedroht haben soll.
  • Jetzt droht der CDU-Ortsverband Oelsner mit Parteiausschluss, sollte er sich für die Aktion nicht entschuldigen.
  • Der Görlitzer Polizeipräsident Conny Stiehl hatte das Vorgehen der Männer zuvor verteidigt.

Dem CDU-Gemeinderat Detlef Oelsner, der im sächsischen Arnsdorf mit drei anderen Männern einen Flüchtling an einen Baum gebunden hat, droht der Parteiausschluss. "Wir wollen eine Entschuldigung von ihm haben, eine öffentliche", sagte der Vorsitzende des CDU-Ortsverbands Arnsdorf-Fischbach, Lars Werthmann, dem MDR. Falls die nicht komme, würde er aus dem Ortsverband ausgeschlossen. Die Vorkommnisse und die "Art und Weise der Gewaltanwendung" seien "einfach indiskutabel".

Oelsner und drei weitere Männer hatten den psychisch kranken Flüchtling überwältigt, mit Kabelbindern gefesselt und an einen Baum gebunden, nachdem dieser Zeugenaussagen zufolge Supermarkt-Mitarbeiter belästigt und bedroht hatte. Die vier Männer hätten die Grenzen deutlich überschritten, so Werthmann. Der CDU-Gemeinderat Oelsner selbst hatte das Vorgehen verteidigt.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 21. Mai und war erst später durch die Verbreitung eines Videos bekannt geworden. Der P olizei zufolge ist der Asylbewerber psychisch krank und deswegen in einer örtlichen Psychiatrie untergebracht. Offenbar hatte er Probleme mit seiner Telefonkarte und war bereits zum dritten Mal in dem Supermarkt aufgetaucht. Als Angestellte ihm erklärten, er habe lediglich kein Guthaben mehr, soll er wütend geworden sein.

Rechtsanwalt: Sie dürfen fixieren

Der Rechtsanwalt einer der vier Männer sieht in der Aktion seines Mandanten keine rechtlichen Probleme. "Sie dürfen fixieren. Und zwar aus zwei Gesichtspunkten. Zum einen durch das Jedermann-Festnahmerecht und eben auch aus dem Gesichtspunkt des Selbstschutzes", sagte Maximilian Krah zu MDR-Exakt. Wenn sich nämlich herausstelle, dass der Asylbewerber gefährlich und unkontrolliert gewesen sei und zu Gewaltausbrüchen neigte, dann greife auch der sogenannte Notstand. "Und Notstand heißt, dass sie ihn fixieren dürfen, wenn eine Gefahr droht. Und deshalb kommt hier zum Jedermann-Festnahmerecht noch der Notstand hinzu", sagte Krah weiter.

Auch der Görlitzer Polizeipräsident Conny Stiehl hatte das Vorgehen der Männer verteidigt. "Durch die Erregtheit des Asylbewerbers war das Festhalten sinnvoll, ich tu mich schwer zu sagen, notwendig", hatte Stiehl nach Bekanntwerden des Videos in einer Pressekonferenz gesagt. Die Verkäuferin habe sich bedroht gefühlt, deshalb hätten die Männer eingegriffen. Ob das Verhalten dem Asylbewerber gegenüber überzogen war oder ob sich das im Rahmen des Rechts bewege, das werde die Polizei jetzt überprüfen, sagte Stiehl.

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