Reisebeschränkungen:Welche Konsequenzen das Einreiseverbot hat

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Eine Muslimin wartet am Flughafen an der Passkontrolle (Symbolfoto). (Foto: AFP)

Die Rechtmäßigkeit des Dekrets vor Gericht zu klären, dürfte Jahre dauern. Unterdessen kommen auf Muslime, die in die USA reisen wollen, einige Probleme zu: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Anordnung.

Von Reymer Klüver

Am Freitagnachmittag unterzeichnete US-Präsident Donald Trump die sogenannte "Executive Order" mit dem umfänglichen Titel "Zum Schutz der Nation vor der Einreise ausländischer Terroristen in die Vereinigten Staaten". Seither herrscht große Verunsicherung, in den USA selbst, aber auch in aller Welt, wer von dem Einreiseverbot betroffen ist. Eine Übersicht über das, was man weiß - und was nicht klar ist:

Wen betrifft Trumps Anordnung?

Betroffen sind "Ausländer" aus sieben Staaten: Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia und Sudan sowie Syrer. Sie dürfen für zunächst 90 Tage nicht in die USA reisen. Betroffen scheinen davon auch Doppelstaatler zu sein wie zum Beispiel der deutsch-iranische Schriftsteller Navid Kermani. Der britische Außenminister Boris Johnson hatte am Sonntag gesagt, dass Briten mit einem zweiten Pass aus einem der Länder nicht betroffen seien. Doch die US-Botschaften in London und in Berlin veröffentlichten am Montag eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass allen Staatsbürgern dieser Länder bis auf Weiteres kein Visum erteilt werden wird. Von Ausnahmen für Einreisewillige mit doppelter Staatsbürgerschaft war keine Rede. Nach Angaben des Innenministeriums in Berlin sind mehr als 135 000 Deutsche betroffen. Darüber hinaus dürfen Syrer zunächst gar nicht mehr in die USA, auch nicht als Flüchtlinge. Für alle anderen Flüchtlinge gilt ein Aufnahmestopp von zunächst 120 Tagen.

Gibt es auch Ausnahmen?

Ja, das US-Heimatschutzministerium darf die Einreise in Einzelfällen gestatten. Am Sonntag stellte die Administration zudem klar, dass Besitzer einer Green Card, einer Daueraufenthaltsgenehmigung also, nicht von dem Einreiseverbot betroffen sind.

Wie viele Passagiere sind an den Flughäfen gestrandet?

Mehr als 100 Reisende waren vorübergehend an den Flughäfen festgehalten worden. Es war auch am Montag nicht ganz klar, ob vereinzelt noch immer Menschen von den Einreisebehörden festgehalten werden. Mehr als 200 Passagieren war trotz gültiger Papiere und Boarding Cards untersagt worden, Flüge in die USA überhaupt erst zu beginnen. Wie viele Menschen ihre Reise seit dem Wochenende aus Angst nicht angetreten haben, ist unklar. Ihre Zahl dürfte in die Tausende gehen.

Was sind überhaupt "Executive Orders"?

Zwar sieht die US-Verfassung "Executive Orders", wie die Präsidentendekrete im Amerikanischen heißen, nicht ausdrücklich vor. Dennoch können US-Präsidenten per Dekret regieren, wenn sie dies als Verwaltungsakt kennzeichnen. Schon George Washington, der erste Präsident, erließ Dekrete, allerdings nur acht. Barack Obama brachte es auf 276, 15 weniger als sein Vorgänger George W. Bush. Trump hat in seiner ersten Amtswoche fünf erlassen.

(Foto: SZ)

Was bewirken die Verfügungen von Richtern etwa in New York oder Boston?

Die Entscheidungen betreffen zunächst nur die Reisenden, die unterwegs von Trumps Anordnung überrascht und dann an US-Flughäfen gestoppt wurden. Wenn sie nicht, wie etwa eine syrische Flüchtlingsfamilie, die in Philadelphia einreisen wollte, bereits zurückgeschickt worden waren, dann durften sie am Wochenende meist doch einreisen. Die Verfügungen der Gerichte sagen aber noch nichts über die Rechtmäßigkeit des Präsidentendekrets.

Darf Donald Trump überhaupt Ausländern nur aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit die Einreise verbieten?

Ja, er darf, im Prinzip jedenfalls. Das Einwanderungsgesetz von 1952 erlaubt dem Präsidenten, "jede Gruppe" auszuschließen, deren Einreise er als "schädlich für die Interessen der Vereinigten Staaten" ansieht. Ob der Text des Dekrets allerdings den Standards der US-Verfassung standhält, die die Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen verbietet, werden die Gerichte klären. Das dürfte Jahre dauern. Ein zusätzliches Handicap: Die US-Gerichte gehen im Grundsatz davon aus, dass der Schutz der US-Verfassung nur Amerikanern zusteht. Eine Klage wird also überhaupt nur dann Aussicht haben, von höheren Gerichten oder gar dem Supreme Court erörtert zu werden, wenn ein US-Bürger direkt betroffen ist - etwa, weil Kinder oder Ehepartner nicht einreisen können.

Gibt es bereits Klagen gegen Trumps Dekret?

Bisher gibt es nur die Klagen von Flugpassagieren, denen die Behörden die Einreise verwehrt hatten. Der Council on American-Islamic Relations hat jedoch eine Verfassungsklage gegen das Dekret angekündigt, weil nur Bürger muslimischer Staaten betroffen seien und das einer Diskriminierung von Muslimen gleichkomme. Präsident Trump wies den Verdacht noch am Sonntag in einer Erklärung zurück: "Dies ist kein Verbot für Muslime, wie die Medien fälschlich berichten", schrieb er, "es geht nicht um Religion - es geht um Terror und darum, die Sicherheit unseres Landes zu bewahren."

© SZ vom 31.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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