Prozess gegen mutmaßliche Rechtsterroristin:Kleiner Erfolg für Zschäpes Verteidiger

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Die NSU ist aufgelöst - wenigstens nach Ansicht der Richter am Münchner Oberlandesgericht. Zschäpe könne aus der Haft also nicht mehr zugunsten dieser Gruppe agieren. Deshalb erlaubten die Richter, dass Zschäpe mit ihren Anwälten ohne Trennscheibe und Postüberwachung kommunizieren darf. Jetzt will die Verteidigung auch erreichen, dass die Anklageschrift nicht zugelassen wird.

Von Hans Leyendecker

Die drei Verteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben einen ersten kleinen juristischen Sieg errungen. Der zuständige 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) folgte ihrem Antrag, dass künftig Verteidigerbesuche bei Zschäpe im Gefängnis ohne Trennscheibe stattfinden dürfen und dass die Verteidigerpost nicht mehr inhaltlich überwacht wird. Solche besonderen Beschränkungen sollen verhindern, dass Häftlinge, die terroristischer Taten verdächtigt werden, sich aus der Haftanstalt heraus weiterhin für ihre terroristische Vereinigung betätigen.

Der 6. Strafsenat des OLG, vor dem vermutlich von April an der Prozess gegen Zschäpe und gegen vier weitere angebliche Unterstützer und Helfer stattfinden soll, begründete vor wenigen Tagen seinen Beschluss knapp.

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, so die Richter, legten den Schluss nahe, dass die braune Terrorvereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), die Zschäpe mit gegründet haben soll, seit dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aufgelöst sei. Die beiden Neonazis, die im Januar 1998 mit Zschäpe untergetaucht waren, hatten sich im November 2011 in einem erweiterten Suizid das Leben genommen. Es sei nicht mehr zu befürchten, dass sich Zschäpe aus der Haft heraus zugunsten dieser Gruppierung betätige, befanden die Richter.

Ob die Zschäpe-Verteidiger Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl auch mit einer 22 Seiten umfassenden Stellungnahme beim 6. Strafsenat Erfolg haben werden, ist sehr ungewiss. In der jüngst dem Münchner Senat übermittelten Einlassung beantragen sie, die vom Generalbundesanwalt gefertigte Anklage gegen die 38-Jährige nicht zur Eröffnung des Hauptverfahrens zuzulassen. Der 6. Strafsenat des OLG solle die 488 Seiten dicke Anklageschrift an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur "Nachbesserung" zurückreichen, weil sie "mängelbehaftet" sei.

Hilfsweise beantragen die Verteidiger, die meisten der schwerwiegenden Tatvorwürfe gegen Zschäpe wie etwa Mittäterschaft bei zehn Morden, fünfzehn bewaffneten Raubüberfällen und zwei Sprengstoffanschlägen für den anstehenden Prozess nicht zuzulassen, da kein hinreichender Tatverdacht bestehe.

Die "Auseinandersetzung" mit dem Vorwurf der Ankläger, dass sich Zschäpe nach dem Tod der Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos durch Anzünden der gemeinsamen Wohnung in Zwickau auch des dreifachen Mordversuchs schuldig gemacht habe, müsse "der Hauptverhandlung vorbehalten" bleiben. Allerdings solle der Senat den Vorwurf nicht, wie die Ankläger fordern, als besonders schwere sondern nur als schwere Brandstiftung würdigen, was sich im Fall einer Verurteilung Zschäpes auf das Strafmaß auswirken könnte.

Zschäpe wird vermutlich im Mittelpunkt des Hauptverfahrens stehen. Auch nach den Feststellungen der Ankläger war sie an den Mordtaten nicht unmittelbar beteiligt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr in der Anklage aber vor, sie habe unter falschen Namen die gemeinsame Wohnung als Aktionszentrale getarnt, und sei für das Gelingen der Anschläge und Raubüberfälle "von besonderer Wichtigkeit und unerlässlich" gewesen. Aus Sicht der Ermittler hielt sie die Fassade einer unauffälligen Familie aufrecht, während die Männer unterwegs waren, um mögliche Anschlagsziele auszuspähen oder wenn sie zum Morden aufbrachen.

Diesen Vorwurf bestreiten die Zschäpe-Verteidiger energisch. Auch ohne die angeblichen Tarnaktionen Zschäpes hätten die mutmaßlichen Mörder morden können. Zschäpes angebliche Legendierungen seien für die beiden mutmaßlichen Mörder "gerade nicht" von besonderer Wichtigkeit und unerlässlich gewesen. Die "Legendierungsmaßnahmen" Zschäpes, so die Verteidiger, könnten ausschließlich dazu gedient haben, nach dem Abtauchen in den Untergrund im Jahr 1998 "weiterhin anonym zu bleiben".

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