Plan für den Notfall:Wie sich Deutschland auf Katastrophen vorbereitet

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"Eine volle Speisekammer ist nie verkehrt." (Foto: dpa)

Wehrpflicht, Schutzräume, Zwangsdienst: Wie der Plan für den Notfall der Bundesregierung aussieht und was die Bürger außer Hamstern selbst tun können.

Von Ronen Steinke

Notfallpläne hat jedes Polizeipräsidium in der Schublade. Notfallpläne für sehr große Katastrophen, die das ganze Land betreffen können, liegen bei der Bundesregierung. Es gibt viele Gründe, weshalb solche Pläne aktualisiert werden müssen: Die Zuständigkeiten des Staates verschwimmen, lebensnotwendige Einrichtungen wie Wasserwerke sind heute oft privatisiert. Auch bei möglichen Gefahren verschwimmen die Grenzen zwischen zivil und militärisch, zumal wenn, wie bei einer Cyber-Attacke üblich, die Identität des Angreifers zunächst im Dunkeln bleibt.

Wehrpflicht

Die Wehrpflicht in Deutschland ist nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. Daran erinnert das am Mittwoch vorgestellte Konzept aus dem Bundesinnenministerium beiläufig, wenn es dort heißt: "Im Falle einer Beendigung der Aussetzung des Vollzugs der Wehrpflicht" würde die Bundeswehr Unterstützung unter anderem beim Kasernenbau benötigen. Und, bezogen nur auf einen theoretisch eintretenden Verteidigungsfall: "Die schnelle und sichere Zustellung von Postsendungen mit besonderer Bedeutung für die Bundeswehr (beispielsweise Einberufungs- und Leistungsbescheide bei Wiederaufleben der Wehrpflicht) wird im Rahmen des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes gewährleistet." In dem Konzept wird aber nirgends gefordert, an der bisherigen Aussetzung etwas zu ändern.

Wasser und Nahrung

Eine volle Speisekammer ist nie verkehrt, sagt der Präsident des Technischen Hilfswerks (THW), Albrecht Broemme, das hätten die Menschen beim Hurrikan Sandy in New Jersey 2012 erlebt oder beim Oder-Hochwasser 2013. Szenarien, in denen eine Woche lang gar keine Nahrung zu den Menschen gelangt, gab es dort aber nie, "und es ist eigentlich auch schwer sich auszumalen, was dazu an Katastrophen zusammenkommen müsste".

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25 Millionen Zigarren hielt die Regierung von Westberlin bis 1990 ständig auf Vorrat, neben 128 000 Tonnen Getreide, 44 000 Tonnen Fleisch und etlichen Millionen Rollen Toilettenpapier. Eine eiserne Reserve, verteilt auf 700 Lager in der ganzen Stadt - das sollte für sechs Monate reichen, und vor allem sollte es den Sowjets nach der Berlin-Blockade 1948/49 das Drohpotenzial nehmen. Heute hält der Bund noch immer Nahrungsmittel vor, wie das neue Zivilschutzkonzept jetzt wieder bekräftigt. Es gibt eine "Zivile Notfallreserve" sowie eine "Bundesreserve Getreide": In mehr als 150 staatlichen Gebäuden im ganzen Land, deren Standort geheim ist, lagern etwa Weizen und getrocknete Erbsen. Gebraucht wurde das alles noch nie. Das Bundeslandwirtschaftsministerium überlegt schon länger, wie sinnvoll solche Reserven noch sind und will demnächst Reformvorschläge vorlegen.

Neu ist, dass die Bundesregierung jetzt wieder offiziell eine (unverbindliche) Empfehlung für die Bevölkerung abgibt, selbst Reserven anzulegen. Bisher gab es das nur in Form eines Rats von untergeordneten Stellen wie dem Landwirtschaftsministerium und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Einkaufslisten gibt die Regierung nicht aus, sondern nur die Daumenregel, dass die privaten Lebensmittelvorräte für zehn und die Wasservorräte für fünf Tage ausreichen sollten. Bei einer vierköpfigen Familie bedeutet das 40 Liter Wasser, was einem kleinen Bierfass entspricht (50 Zentimeter hoch), das in der Wohnung stehen müsste.

Schutzräume

Bei chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Gefahren stehen in jedem Bundesland nur für ein Prozent der Bevölkerung Schutzräume zur Verfügung, darauf haben sich die Landesinnenminister schon auf ihrer Konferenz 2012 geeinigt. Mehr ist nicht realisierbar - das akzeptieren weiter auch alle Experten, sagt die Rechtsethikerin Silja Vöneky, die in Freiburg Katastrophenrecht lehrt. Sie kritisiert aber: In der Nähe von Atomkraftwerken oder chemischen Laboren sollten die Landesregierungen mehr leisten.

Zwangsdienste

Nur für den sogenannten Spannungs- oder Verteidigungsfall (das heißt die offizielle Feststellung des Bundestages, dass Deutschland gewaltsam angegriffen wird) gibt es bisher Gesetze, wonach Bürger zu bestimmten "lebens- oder verteidigungswichtigen" Aufgaben zwangsverpflichtet werden können. Dies kann zum Beispiel Ärzte oder Ingenieure treffen. Brisant ist, dass die Bundesregierung jetzt andeutet, solche Zwangsmittel könne man auch für Fälle von Naturkatastrophen einführen. Es sei "grundsätzlich zu prüfen, ob eine entsprechende gesetzliche Vorsorge auch für bestimmte Krisenlagen außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalles getroffen werden sollten", heißt es in dem Konzept. Das ist noch sehr vage, es ist eher ein Gedankenanstoß. "Ich persönlich teile diese Auffassung nicht", sagt THW-Präsident Broemme. Bei Hochwässern oder Bränden sei die Bereitschaft, freiwillig zu helfen, stets beeindruckend groß.

Energie

Die Bundesregierung hält daran fest, dass das Land im Notfall 90 Tage lang ohne Erdölimporte auskommen können muss. Das gilt schon bisher: An 140 geheimen Standorten in Deutschland sind Erdöl-Erzeugnisse wie Benzin, Diesel, Heizöl und Kerosin vorrätig; die Rechnung zahlen alle in Deutschland tätigen Mineralölkonzerne gemeinsam, sie sind gesetzlich Zwangsmitglieder im "Erdölbevorratungsverband". Die Kontrolle hat das Wirtschaftsministerium.

© SZ vom 25.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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