NSU:Wohlleben-Antrag sorgt für Eklat im NSU-Prozess

Wohlleben fordert Neustart des NSU-Prozesses

Ralf Wohlleben ist wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagt.

(Foto: dpa)
  • Die Verteidigung von Ralf Wohlleben will durch einen demografischen Sachverständigen belegen lassen, dass der von Rechtsradikalen verwendete Kampfbegriff "Volkstod" zulässig sei.
  • Mehrere Nebenkläger nannten den Antrag widerlich und verließen aus Protest den Saal.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Im NSU-Prozess hat es am Mittwoch einen Eklat gegeben. Fast alle Vertreter der Opferfamilien verließen aus Protest den Saal. Grund dafür war ein Antrag der Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben, die forderte, einen demografischen Sachverständigen dazu zu befragen, dass der von Rechtsradikalen verwendete Kampfbegriff "Volkstod" zulässig sei. Bei Wohlleben, einem früheren NPD-Funktionär, war bei einer Durchsuchung ein Feuerzeug mit der Aufschrift "Volkstod stoppen" gefunden worden.

Verteidiger Olaf Klemke beantragte, der Demographie-Wissenschaftler solle bezeugen, dass das deutsche Volk aufgrund Geburtenrückgangs stetig weniger deutsche Nachkommen hervorbringe und durch "massenhaftes Einwandern Nichtdeutscher" im Jahr 2050 eine Minderheit sei. Den Endpunkt dieser Entwicklung könne jedermann als "Volkstod" bezeichnen. Klemke berief sich sogar auf das Bundesverfassungsgericht, wonach es Pflicht des Staates sei, sich für das deutsche Volk einzusetzen.

Mehrere Nebenkläger nannten den Antrag widerlich. Die Verteidigung Wohlleben hatte in den vergangenen Monaten wiederholt mit explizit rechtsgewirkten Anträgen auf sich aufmerksam gemacht, unter anderem wollten sie auch den letzten Krankenpfleger von Rudolf Hess als Zeugen laden, um zu erklären, dass es sich beim Freitod von Hess um Mord handelte. Das lehnte das Gericht ab. Wohlleben ist wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagt, er soll die Tatwaffe für die Ceska-Morde in Auftrag gegeben haben. Er ist weiter der rechten Szene eng verbunden.

"Da wird das zutiefst Menschenverachtende deutlich"

Der Nebenklagevertreter Mehmet Daimagüler entgegnete dem Antrag. "Wenn sich der Angeklagte Wohlleben das zu eigen macht, was Herr Klemke da vorgetragen hat, sind jegliche Zweifel an seiner ideologischen Ausrichtung ausgeräumt. Er will damit sagen, dass Menschen, die hier geboren sind, die Kinder haben, die Enkel haben, dass die keine Deutschen sind. Da wird das zutiefst Menschenverachtende deutlich."

Daimagüler fuhr sichtlich bewegt fort: "Das ist Nazijargon, schon die Nazis schwadronierten vom Überlebenskampf des deutschen Volkes. Das führt dazu, dass ein İsmail Yaşar, ein Abdurrahim Özüdoğru, ein Enver Şimşek, die hier Jahrzehnte lebten, nicht dazugehören und nie dazugehören können nach dieser rassistischen Ideologie und in letzter Konsequenz getötet werden können." Dieser Antrag habe die letzten Zweifel an der Geisteshaltung des Angeklagten Wohlleben beseitigt. Yaşar, Özüdoğru und Şimşek wurden vom NSU ermordet. Das Gericht nahm den Antrag ungerührt entgegen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im aktuellen NPD-Verbotsverfahren erklärt, die NPD könne sich bei ihrem Volksbegriff nicht auf das Grundgesetz beziehen. Das deutsche Volk werde vom Bundesverfassungsgericht nicht überwiegend nach ethnischen Zuordnungen bestimmt, sondern es gehe von der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen aus.

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