Nach langem juristischen Tauziehen steht Heinrich Boere in Aachen vor Gericht - der Greis soll in den Niederlanden für die SS gemordet haben.
Heinrich Boere zählt zu den zehn meistgesuchten Nazi-Kriegsverbrechern des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem und lebte trotzdem über Jahrzehnte ein normales Leben. Alle Versuche der Justiz, den mutmaßlichen SS-Mörder zu bestrafen, scheiterten.
Der mutmaßliche SS-Mörder Heinrich Boere im Jahr 2003 (© Foto: AP)
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Doch jetzt, im hohen Alter von 88 Jahren, holt Heinrich Boere in einem Altenheim in Eschweiler bei Aachen die Vergangenheit ein. Von diesem Mittwoch an steht er in einem der letzten Kriegsverbrecherprozesse vor dem Aachener Landgericht. Er ist wegen dreifachen Mordes angeklagt.
Immer ein neues Schlupfloch
Als Mitglied eines Killerkommandos von Hitlers SS soll der damals 23-Jährige drei Niederländer erschossen haben. Mehrfach war ihm die Justiz auf den Fersen. Immer hatte er ein Schlupfloch gefunden, um der drohenden Haftstrafe zu entgehen. Diese Strategie ging zuletzt nicht auf, auch wenn es zunächst anders aussah.
Das Landgericht Aachen hatte Anfang des Jahres die Eröffnung des Prozesses gegen Boere wegen dessen angeschlagener Gesundheit zunächst abgelehnt. Das Oberlandesgericht Köln kam zu einem anderen Schluss. Trotz der schweren Herzerkrankung könne der Prozess stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Einschätzung. Wegen des hohen Alters war es wohl die letzte Chance für einen Versuch von Gerechtigkeit.
Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß hatte die Mordfälle neu aufgerollt, nachdem diese schon seit 1949 Gerichte und Regierungen beschäftigt hatten. Da kaum noch Zeugen leben, griff der Leiter der nordrhein-westfälischen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für NS-Verbrechen auf alte Vernehmungsprotokolle zurück.
Demnach hatte das SS-Sonderkommando "Feldmeijer" den jungen Boere rekrutiert. Die Einheit wurde nach Johannes Hendrik Feldmeijer benannt, einem niederländischen Faschisten, der ebenfalls Mitglied in der SS war.
Mord an Apotheker, Mord an Fahrradhädler
Heinrich Boeres Mutter war Deutsche, der Vater Niederländer. Nach Anschlägen auf deutsche Besatzungseinrichtungen sollte das Sonderkommando niederländische Untergrundkämpfer töten.
Das erste Opfer war laut Anklage am 14. Juli 1944 der Apotheker Fritz Bicknese aus Breda, den der Angeklagte mit einem Komplizen erschoss. Monate später dann die Order, den Fahrradhändler Teunis de Groot und Frans-Willem Kusters in Voorschoten und Wassenaar zu töten.
Etwa ein Jahr danach, inzwischen war Hitler-Deutschland besiegt, wurde der heute 88-Jährige festgenommen. Doch er konnte fliehen und tauchte zunächst in den Niederlanden unter. Ein Sondergerichtshof in Amsterdam verurteilte ihn 1949 in Abwesenheit zum Tode. Die Strafe wurde später in lebenslange Haft umgewandelt.
Reges Interesse in den Niederlanden
Ende 1954 kehrte der verurteilte Dreifachmörder in seine Geburtsstadt Eschweiler zurück und arbeitete dort als Bergmann. Einen Antrag der Niederländer auf Auslieferung lehnte Deutschland 1980 ab, weil die Nationalität nicht eindeutig geklärt war und Deutsche damals nicht ausgeliefert wurden.
Gegen die spätere Entscheidung des Landgerichts Aachen, dass der Mann die Strafe in Deutschland verbüßen solle, legte der Angeklagte erfolgreich Beschwerde ein. Gut 60 Jahre nach Kriegsende wird der Fall in den Niederlanden noch immer aufmerksam beobachtet.
Zu dem Prozess haben sich rund 40 Medienvertreter angemeldet, über die Hälfte davon komme aus den Niederlanden, sagte Gerichtssprecher Georg Winkel: "Ich glaube, dass der Fall Boere dort präsenter ist als hier."
Vor Beginn eines Prozesstages werde der Angeklagte von einem Arzt untersucht. Viele Akten aus vergangenen Verfahren werden verlesen.
Möglicherweise soll aber auch ein Zeuge aussagen. Das werde im Laufe des Verfahrens entschieden.
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(dpa/ Elke Silberer/odg)
"Undercover" bei Paketzusteller GLS
Soll Boere fürs Gericht stehen? Als holländischer Journalist folge ich den Prozess, und ich weiss es nicht.
Mein vater, 92 und gesund, war zum Tode verurteilt in 1942 in Holland wegen Aktionen gegen die deutsche Besetzer. Müsste drie Jahre in schwere Zwangsarbeit in Deutschland arbeiten. Er sagt dass mann die Leute über 80 Jahre alt, nicht mehr verfolgen muss.
Und da sind die Söhne der Öpfer, die das doch wollen.
Andere fragen:
Boere war ein kleiner SS-Mann. Warum ihm nun noch verfolgen?
Hatte er weigern söllen?
Er hat gekämpft am Ostfront. Da taten die SS 100 Mahl mehr. Soll das unangerührt bleiben?
Laut einen der Ankläger war Holland vom Nazi-Bezatzung am schwersten getroffen von alle westliche Länder. Soll das auch im diesem Prozess zur Ausserung kommen?
Einige Fakten:
- 200.000 Toten auf ein Bevölkerung von 8 mio
- 550.000 Männer in Zwangsarbeit
- Industrie leggeraubt: kein Zug mehr zu finden in Holland am 5. Mai 1945
- und auch: in Mai 1940 über 525 deutsche Flugzeugen herunter geholt, weswegen die spätere Angriff auf Engeland scheiterte
Ich habe die Eindrück, dass die meisten Deutsche darüber wenig wissen. Es wäre gut dass einmal zu publizieren.
Nächstem Jahr wird eine Art von Abschluss, wegen die Feier von 65 Jahr Befreiung. Boere ist auch ein Abschluss. In deisem Sinne ist es gut dass das nun geschiedet.
Ich schreibe auch ein Blog über Boere, auf Holländisch.
http://fpmedia.club.officelive.com/akenblog.aspx
(Bitte am Redaktion: gerne meine fehlende Grammatik überarbeiten, danke).
Arthur Graaff
Autor, Nederland in de Tweede Wereldorlog (Niederlande im zweitem Weltkrieg)
Chefredaktor Wereld-in-Oorlog (Welt im Krieg)
fpamstedrdam@yahoo.com
Die ganze Krux in diesen Fall ist auch die Nachkriegszeit,es gab damals Prozesse meines Wissens in Breda NL. Auch war der Umstand,dass die damals tagenden Niederlaendischen Gericht einem enormen Druck von seiten der Niederlaendischen Bevoelkerung ausgesetzt war,so dass einige Urteile auf sehr schwachen Fuessen standen. Auch wurden Verurteilte in den fruehen 50 ger Jahren dann vorzeitig entlassen. Diesen Umstand machten sich auch wirkliche Kriegsverbrecher zu nutze,so das sie nicht ausgeliefert wurden und nach Lage der Dinge es auch meisst fuer ein Deutsches Gericht sehr schwer war, verwertbare Beweise zu bekommen. Das ist ein Umstand der bis heute bei solchen Faellen immer wieder auftritt. Es waehre wuenschenswert gewesen in den 50 ger Jahren Gerichte in Deutschland zu bilden,die sich mit dieser Art der Straftaten befasst haetten,dass mit der hilfe von Auslaendischen Juristen aus den betroffenen Laendern,dass waehre ein Weg gewesen,diese Leute Rechtskraeftig zu verurteilen. Den heutigen Greisen,den kuemmertt das Gerichtverfahren nicht mehr allzuviel,ihre Lebenserwartung ist nicht mehr allzu hoch.
Mord verjährt nicht. Gut, daß das Verfahren nun doch noch stattfindet.
bevorzugte man nicht die französische Arzt-Variante? Einfach einegtütet und in Den Haag vor Gericht abgesetzt. Fertig.
"27.10.2009 16:54:26
Svensk: Da wäre es interessant die Hintermänner zu beleuchten,
aber mir ist bewusst, dass das nie geschehen wird. Einen guten Eindruck hat die deutsche Justiz bislang nicht gemacht. Auch hier liegt der Skandal in der Tatsache, dass man wohl keine grösser Lust hatte, den Täter seiner Strafe zuzuführen."
Viele der Erschießungen, Folterungen und Razzien gingen auf das Konto dieser holländischen Nazis. Tausende niederländische SS-Angehörige und Kollaborateure flüchteten 1945 nach Deutschland und entzogen sich so der niederländischen Justiz. In Deutschland lebten sie meist straffrei und unbehelligt. Noch über 300 standen 1980 auf den Fahndungslisten der Niederlanden. Auslieferungsgesuche wurden von Deutschland in der Regel zurückgewiesen.
Sieben SS-Angehörige, u.a Klass Faber aus Ingolstadt, die in den Niederlande wegen Mordes in Haft saßen, wurden Weihnachten 1952 sogar von einem deutsch-niederländischen Netzwerk aus dem Gefängnis in Breda befreit und - auch das ist in Deutschland nahezu unbekannt - im Grenzgebiet von FDP-Funktionären wie dem damaligen Aachener FDP-Geschäftsführer OTTO GRAF LAMBSDORF empfangen, versteckt und schließlich an die Parteiprominenz in Bonn weitergereicht. Die FDP mit dem Ritterkreuzträger ERICH MENDE an der Spitze forderte gar in aller Öffentlichkeit die Straffreiheit der vom BKA gesuchten NS-Verbrecher.
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