Mutmaßlicher Terroristenhelfer:Wohlleben scheitert mit Befangenheitsantrag im NSU-Prozess

Es gebe keine Hinweise, dass Richter Götzl die Rechte der Verteidigung beschneide. Der NSU-Prozess kann damit weitergehen.

Von Annette Ramelsberger

Der NSU-Prozess kann weitergehen. Der 6. Strafsenat lehnte einen erneuten Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ab. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Götzl die Rechte der Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben beschneide. Die Richter betonten, Götzl habe sich im Gegenteil in einer unübersichtlichen Situation um Klärung und Übersicht bemüht.

Die Verteidigung des Angeklagten Wohlleben hatte vergangene Woche den Befangenheitsantrag gegen Götzl gestellt, als der einem der Verteidiger, der ihn unterbrochen hatte, entschieden erklärte, er werde nun nicht das Wort erhalten. Daraufhin hatte sich die Verteidigung über die "harsche" und "barsche" Verhandlungsführung beschwert.

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Im NSU-Prozess geht die Hauptangeklagte auf fast jede der 54 Fragen ein, die Richter Götzl vor Weihnachten an sie gestellt hat.

Aus dem Gericht berichtet Annette Ramelsberger

Über zweiten Befangenheitsantrag wird noch entschieden

Sehr wahrscheinlich wird auch der zweite Befangenheitsantrag gegen die Beisitzende Richterin Michaela Odersky abgelehnt werden. Ihr hatte die Verteidigung vorgeworfen, sie habe während der Begründung der Verteidigung für den Antrag gegen Götzl den "linken Mundwinkel hochgezogen" und dabei "geringschätzig gelächelt".

Um die Befangenheitsanträge zu entscheiden, war die Verhandlung diese Woche unterbrochen worden. Sie wird kommende Woche mit der Befragung von weiteren Zeugen fortgesetzt werden.

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