Mit einer Verfassungsänderung will Verteidigungsminister Jung der Bundeswehr Geiselbefreiungen ermöglichen - auch Einsätze im Inland sollen davon umfasst sein.
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat sich für eine Verfassungsänderung mit mehr Rechten für die Bundeswehr bei der Befreiung von Geiseln ausgesprochen.
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Verteidigungsminister Franz Josef Jung will das Grundgesetz ändern. (© Foto: ddp)
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"Wir sollten über eine Verfassungsänderung nachdenken, die der Bundeswehr den Zugriff dann ermöglicht, wenn die Polizei nicht handeln kann", sagte Jung der Bild am Sonntag vor dem Hintergrund des kürzlich freigelassenen deutschen Frachters Hansa Stavanger.
Dies könne dann der Fall sein, wenn sie nicht schnell genug am Ort des Geschehens sei. Im Fall der vor Somalia von Piraten entführten Hansa Stavanger habe sich die Lage längst verschärft, bis die Polizei am Horn von Afrika einsatzfähig gewesen sei.
Nach den Wahlen
Jung sagte, er wolle das Thema nach der Bundestagswahl "wieder auf die Tagesordnung setzen". Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) hatten vor einigen Monaten bereits ähnliche Maßnahmen im Kampf gegen die Piraterie gefordert.
Eine Änderung des Grundgesetzes, nach dem bislang die Polizei für Geiselbefreiungen zuständig ist, soll Jung zufolge sowohl Einsätze im In- als auch im Ausland umfassen. Eigentlich sieht die deutsche Verfassung eine strikte Trennung zwischen polizeilichen Aufgaben im Inneren und militärischen Einsätzen außerhalb Deutschlands vor.
Die Union hatte in den vergangenen Jahren bereits mehrmals gefordert, diese Trennung aufzuheben, war damit aber am heftigen Widerstand der anderen Parteien gescheitert. Einer Verfassungsänderung müssen zwei Drittel der Mitglieder des Bundestags zustimmen.
Die am 4. April entführte Hansa Stavanger war nach einer Zahlung von offenbar knapp zwei Millionen Euro Lösegeld nach vier Monate langen Verhandlungen freigekommen. Das Schiff war am Freitagabend im Hafen von Mombasa eingetroffen und erhielt am Samstagnachmittag die Erlaubnis zum Anlegen.
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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(sueddeutsche.de/AFP/aho/mel)
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