Hamburg:Drei Jahre Haft für Al-Qaida-Helfer

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Unter dem Einfluss seines Bruders wurde er zum Unterstützer von Al-Qaida. Nun hat ein Gericht in Hamburg einen 27-jährigen Deutsch-Afghanen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe zu drei Jahren Haft verurteilt. Bevor er die Strafe antritt, muss der Islamist aber noch nach Deutschland ausgeliefert werden.

Ein Terrorhelfer aus Hamburg soll drei Jahre ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht hat den Deutsch-Afghanen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe verurteilt. Der 27-Jährige wollte sich laut Anklage spätestens seit Anfang 2009 am "Heiligen Krieg" beteiligen. Bis er seine Haftstrafe antritt, dürfe noch etwas Zeit vergehen. Denn der Angeklagte floh während des Prozesses aus Deutschland.

In Pakistan wurde der Angeklagte dem Gericht zufolge beim Terrornetzwerk al-Qaida und bei der militanten Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU) an Waffen ausgebildet. Außerdem wirkte er in dem Propagandafilm "Die Vorzüge des Dschihad" mit, mit dem um Kämpfer aus Deutschland geworben wurde.

Der Deutsch-Afghane sei allerdings "ein terroristischer Täter von minderer Bedeutung", betonte der Vorsitzende Richter. Unter dem Einfluss seines Bruders habe er sich radikalisiert - der war Mitte 2012 in Koblenz zu sechs Jahren Haft verurteilt worden und galt als wichtiger Verbindungsmann von al-Qaida in Europa. Neben dem Bruder des Angeklagten war auch ein Mitstreiter in Frankfurt verurteilt worden.

Die Hamburger Anklage geht davon aus, dass der 27-Jährige - anders als sein Bruder - ohne Auftrag des Terrornetzwerks nach Deutschland zurückkehrte. Er habe in Pakistan auch nicht an Kampfhandlungen teilgenommen. Der Richter beschrieb den Angeklagten als unreif, psychisch labil und leicht beeinflussbar. Vor Gericht habe er "wie ein trotziges Kind" zunächst pauschal alle Vorwürfe bestritten - und sich dann während des Prozesses ins Ausland abgesetzt.

Wenige Tage nach seiner Flucht war der Deutsch-Afghane in Bulgarien gefasst worden. Er soll nach Deutschland ausgeliefert werden. Auch beim Urteil war er nicht im Gerichtssaal. Die Verteidigung plädierte für eine milde Strafe, stellte aber keinen konkreten Antrag.

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