Gerichtsurteil:Welle von Abschiebungen gewaltbereiter Islamisten steht bevor

Ruf nach mehr Personal bei der Polizei

Polizisten begleiten einen straffällig gewordenen Asylbewerber am Flughafen Leipzig-Halle.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ermutigt die Behörden, eine bisher ungenutzte Regelung zur Abschiebung gewaltbereiter ausländischer Islamisten anzuwenden.
  • Die aus dem Jahr 2004 stammende Vorschrift erlaubt Abschiebungen "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik".
  • Es ging um einen Fall zweier Salafisten aus Göttingen, die am 9. Februar im Rahmen einer Großrazzia verhaftet worden waren.

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke

Deutschland steht vor einer Welle von Abschiebungen gewaltbereiter ausländischer Islamisten. Ermöglicht werden diese durch Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das sich erstmals mit den rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung auf Grundlage des Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes beschäftigt hat.

Die aus dem Jahr 2004 stammende Vorschrift erlaubt Abschiebungen "zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik". Sie war von den Behörden so gut wie nie angewandt worden, weil die juristischen Hürden angeblich zu hoch seien. Deshalb wurde sie auch im Fall des Attentäters Anis Amri zwar erwogen, aber nicht genutzt.

Auf die jahrelange Zurückhaltung von Innenpolitikern in Bund und Ländern hat das Gericht nun mit Unverständnis geantwortet: Die gesetzlichen Hürden seien keineswegs hoch. Im Gegenteil, sie seien so niedrig wie sonst nirgends im Recht der Gefahrenabwehr. Anders gesagt: Abschieben sei im Falle von Terrorgefahr das Einfachste. Man müsse nicht, wie sonst bei Straftaten, erst abwarten, bis ein Staatsanwalt ein Verfahren eingeleitet hat. Die vom Ausländer ausgehende Gefahr müsse auch nicht "die Schwelle einer konkreten Gefahr im Sinne des polizeilichen Gefahrenabwehrrechts überschreiten". Sondern es genüge schon jedes "beachtliche Risiko" von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft.

Man erwarte, dass viele Bundesländer zügig von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), der die Richterentscheidung initiiert hatte, sprach von einem Beschluss mit Signalwirkung. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gratulierte Pistorius, dieser Beschluss setze Maßstäbe. In Sicherheitskreisen hieß es, jetzt stünden die Türen für Abschiebungen von Gefährdern weit offen. Man erwarte, dass viele Bundesländer zügig von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Unter den mehr als 600 islamistischen Gefährdern, welche die deutschen Sicherheitsbehörden derzeit im Blick haben, sind etwa 250, die keine EU-Pässe besitzen. Sie können nun leicht aus Deutschland abgeschoben werden, auch ohne dass erst strafrechtliche Ermittlungen abgewartet werden müssen.

In dem Fall, den das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hatte, ging es um zwei Salafisten aus Göttingen, die am 9. Februar im Rahmen einer Großrazzia verhaftet worden waren. Die Beweislage gegen sie erwies sich als dünn: Die Generalstaatsanwaltschaft Celle lehnte es ab, ein Terror-Ermittlungsverfahren einzuleiten, weil ihre Pläne noch nicht auf ein Ziel hin konkretisiert gewesen seien. Gleichzeitig ordnete Niedersachsens Innenminister Pistorius aber an, sie auf der Grundlage von Paragraf 58a abzuschieben - ein juristisches Experiment mit ungewissem Ausgang. "Man muss auch mal etwas riskieren", hatte Pistorius gesagt. Nun hat ihm das Bundesverwaltungsgericht auf ganzer Linie recht gegeben.

Die beiden Salafisten, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, aber nie den deutschen Pass erworben haben, sollen noch vor Ostern nach Nigeria beziehungsweise Algerien abgeschoben werden, kündigte Pistorius an.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: