Hätten sich Journalisten beim Rüstungskonzern EADS, der Hubschrauberfabrik Eurocopter oder bei Sicherheitspolitikern in die Leitungen gehackt, um dann über geheime Rüstungsprojekte zu schreiben - es ginge ihnen schlecht. Der Generalbundesanwalt wäre sofort zur Stelle und brächte die Batterien des Strafrechts in Stellung: Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit, Auskundschaften und Offenbaren von Staatsgeheimnissen.
Geheimdienste:Halb zog sie ihn, halb sank er hin
Beim BND funktioniert die Kontrolle nicht - weder intern noch durch die Regierung. Wenn das nicht abgestellt wird, ist es ein Verrat an der Verfassung.
Kommentar von Heribert Prantl
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