G36-Affäre:Heckler & Koch zieht vor Gericht

Das Firmenschild und Logo der Heckler & Koch GmbH am Eingang der Niederlassung des Unternehmens in Oberndorf. (Foto: dpa)
  • Der G36-Hersteller Heckler & Koch will angebliche Mängel an dem Sturmgewehr gerichtlich prüfen lassen.
  • Zuvor war bekannt geworden, dass das Verteidigungsministerium Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen geltend machen will.

Heckler & Koch will gerichtliche Entscheidung zu angeblichen Mängeln

In der Affäre um das Sturmgewehr G36 zieht der Hersteller Heckler & Koch gegen die Bundeswehr vor Gericht, um etwaige Mängel der Waffe juristisch klären zu lassen.

Das Bundeswehr-Beschaffungsamt habe am 10. Juni Gewährleistungsforderungen gegen das Unternehmen erhoben und mit ungenügender Treffsicherheit begründet. Dagegen habe man nun beim Landgericht Koblenz eine sogenannte negative Feststellungsklage eingereicht, teilte Heckler & Koch im baden-württembergischen Oberndorf mit. "Ziel ist es, gerichtlich verbindlich feststellen zu lassen, dass die behaupteten Sachmängel nicht bestehen."

Verteidigungsministerium verlangt Schadensersatz

An der Treffsicherheit des G36 bei großer Hitze und Dauerfeuer gibt es Zweifel. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ordnete jüngst an, alle 167 000 Exemplare des Standardgewehrs der Bundeswehr auszumustern oder nachzurüsten.

Heckler & Koch
:Verteidigungsministerium prüft Vetternwirtschaft bei G36-Gewehr

Gab es verbotene Verbindungen zwischen Beamten des Verteidigungsministeriums und dem Waffenhersteller Heckler & Koch? Dieser Frage wird nun untersucht.

Wie am vergangenen Wochenende bekanntgeworden war, hat ihr Ministerium deswegen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und verlangt Schadensersatz. Einem Medienbericht zufolge hatte die Staatsanwaltschaft Rottweil 2011 nach einer anonymen Anzeige schon einmal gegen Heckler & Koch wegen Betrugsverdachts ermittelt, das Verfahren aber wegen Verjährung eingestellt. Eine vom Ministerium eingesetzte Untersuchungskommission sei nun aber zu dem Ergebnis gelangt, dass die Frist noch nicht abgelaufen sei, weil auch nach 2005 noch Gewehre geliefert wurden.

© SZ.de/dpa/cmy - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: