Flüchtlinge:Umgang mit Syrern: De Maizière löst neuen Koalitionsstreit aus

Flüchtlinge arbeiten in ihren Unterkünften

Ein syrischer Flüchtling in einer Aufnahmeeinrichtung in Ellwangen. Für Menschen wie ihn könnte es in Zukunft schwer werden, die Familie nachzuholen.

(Foto: dpa)
  • Das Bundesinnenministerium will vielen Flüchtlingen aus Syrien nur noch vorübergehenden Schutz zugestehen.
  • Dies könnte dazu führen, dass sie, einmal in Deutschland angekommen, nicht mehr ihre Familie nachholen dürfen.
  • Die SPD kündigt Widerstand an, de Maizière tritt erstmal auf die Bremse.

Von Roland Preuß

Schutz auf Zeit und weniger Rechte

Wer es als Syrer nach Deutschland schafft, hat bisher sehr gute Chancen auf ein Bleiberecht. Gut 93 Prozent aller syrischen Asylantrage haben die Behörden dieses Jahr anerkannt, fast alle wurden als Flüchtlinge im juristischen Sinne akzeptiert - nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Dieser Status gibt ihnen eine gewisse Sicherheit und gewisse Rechte, etwa, die Familie nachzuholen. Dies soll sich nun ändern - wenn ein Plan des Bundesinnenministeriums Wirklichkeit wird.

Viele Syrer sollen nur noch als sogenannte subsidiär Schutzberechtigte anerkannt werden - mit einem Schutz auf Zeit und weniger Rechten. "Syrer, die keine individuelle Verfolgung darlegen, werden subsidiären Schutz erhalten, diese Entscheidung ist gefallen", sagte ein Sprecher des Ministeriums der SZ.

"Andere Staaten geben in solchen Lagen auch nur eine Sicherheit für einen Aufenthalt für eine begrenzte Zeit", sagte Innenminister Thomas de Maizière dem Deutschlandradio am Rande eines Besuchs in der albanischen Hauptstadt Tirana. "Und das werden wir in Zukunft mit den Syrern auch tun, indem wir ihnen sagen: Ihr bekommt Schutz, aber den sogenannten subsidiären Schutz - das heißt zeitlich begrenzt und ohne Familiennachzug."

Subsidiären Schutz erhalten in der Regel Menschen, die zwar nicht als politisch verfolgt gelten, deren Leben aber anderweitig bedroht ist, zum Beispiel durch Folter, die Todesstrafe - oder Krieg, so wie in Syrien. Sie erhalten laut Gesetz ein Aufenthaltsrecht für zunächst nur ein Jahr. Es ist ein Schutz auf Zeit. Allerdings einer, der oft verlängert wird.

Wie der Familiennachzug bisher geregelt ist

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Syrien demnächst befriedet wird, würde sich das Innenministerium mit seinem Plan die Möglichkeit schaffen, Syrer wieder in ihre Heimat zurückzuschicken. Damit könnte die Bundesregierung noch an einer weiteren Schraube drehen: dem Familiennachzug. Grundsätzlich dürfen Flüchtlinge enge Familienangehörige nachholen. Seit Monaten kursieren gewagte Schätzungen, deshalb könnten weitere Millionen Menschen nach Deutschland kommen.

Bisher dürfen auch subsidiär Schutzberechtigte grundsätzlich Ehepartner und Kinder nachholen, dies wurde erst im Sommer neu und großzügiger geregelt. Dies will die Koalition aber ändern. Laut dem Asylbeschluss von Donnerstagabend soll der Familiennachzug für diese Gruppe "für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden". So soll es noch in diesem Jahr geregelt werden. Damit müssten die Familienangehörigen erstmal draußen bleiben.

Vom Koalitionspartner kam schnell Widerspruch zum Plan de Maizières: "Das entspricht nicht den Vereinbarungen", sagte SPD-Vize Ralf Stegner der Passauer Neuen Presse. Er kündigte den Widerstand seiner Partei an. Versuche, die Vereinbarungen der Koalition nachträglich zu verschärfen, "werden nicht aufgehen".

Am späteren Abend ruderte de Maizière dann erst einmal zurück: "Es gibt keine Änderung bei der Genehmigungspraxis für syrische Flüchtlinge", erklärte er. Man habe eine solche Änderung Anfang der Woche vorgesehen. "Im Lichte der Entscheidung der Koalition gestern zum Familiennachzug gibt es aber Gesprächsbedarf in der Koalition", ergänzte der Minister. "Und deswegen bleibt es jetzt so, wie es ist, bis es eine neue Entscheidung gibt."

Regierungssprecher Steffen Seibert betonte am Freitagabend auf Twitter, dass die bisherigen Regelungen weiter gelten. "Es bleibt bei der bisherigen Praxis beim Schutz der syrischen Flüchtlinge", meldete Seibert via Kurznachrichtendienst.

Gerichte könnten dem Plan Grenzen ziehen

Es ist aber ohnehin gut möglich, dass Gerichte dem Plan des Ministeriums Grenzen ziehen, denn Ehe und Familie sind vom Grundgesetz geschützt. "Das wird verfassungsrechtlich und womöglich auch europarechtlich schwierig", sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration, Christine Langenfeld der SZ. "Viele Menschen haben keine Möglichkeit, ihr Ehe- und Familienleben in Syrien zu führen, das ginge allenfalls in Drittstaaten, in denen einer der Partner sicher leben kann", sagte die Juraprofessorin. "Zwei Jahre sind da eine lange Zeit." Eine EU-Richtlinie zu Flüchtlingen sehe zudem vor, dass das Familienleben auch von subsidiär Schutzberechtigten aufrechterhalten werden soll .

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