Ditib:Klage von entlassenen Imamen gegen Ditib hat kaum Chancen

Zwei Imane klagen gegen Ditib

Ditib-Anwalt Mehmet Günet im Arbeitsgericht in Köln.

(Foto: dpa)
  • Zwei Imame klagen, um ihre Arbeitsplätze an zwei Moschen im Südbaden behalten zu können, die sie nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei verloren haben.
  • Nach der Verhandlung am Kölner Arbeitsgericht gelten ihre Chancen allerdings als gering.

Von Jan Bielicki, Köln

Sie haben Angst. "Es geht ihnen nicht so gut", sagt der Anwalt, der die beiden türkischen Imame an diesem Freitag vor dem Arbeitsgericht Köln vertritt - und auch selbst seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Die beiden Religionsgelehrten klagen, um ihre Arbeitsplätze an zwei Moschen im Südbaden zu behalten, die sie nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei verloren haben. Dass ihnen das gelingt, ist nach der Verhandlung allerdings unwahrscheinlich, der Vorsitzende Richter äußert "schwere Bedenken". Doch wenn die Gerichtsentscheidung am kommenden Freitag dennoch zu ihren Gunsten ausfallen sollte, hätte es gewaltige Auswirkungen auf den größten muslimischen Verband in Deutschland, die eng mit der Regierung in Ankara verbundene Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion, kurz Ditib.

Es geht in dem Verfahren nämlich darum, ob Diyanet-Imame im Sinne des deutschen Arbeitsrechts bei der Ditib beschäftigt sind - oder vielmehr waren. Im Juni des vergangenen Jahres rief die Regierung in Ankara per Ministererlass etliche Prediger, welche die staatliche Religionsbehörde in deutsche Gemeinden entsandt hatte, in die Türkei zurück - und zwar gerade solche, von denen sie annahm, sie könnten der Bewegung des Predigers Fetullah Gülen nahestehen. Gülen und seine Anhänger werden von Präsident Recep Tayyip Erdoğan beschuldigt, den Putschversuch organisiert zu haben. Seither haben Zehntausende türkische Beamte ihre Jobs verloren, Zehntausende Menschen sitzen in Haft - viele von ihnen unter der Anschuldigung, Gülen-Unterstützer zu sein.

Die beiden Imame aus Südbaden folgten der Rückkehr-Weisung aus Ankara jedoch nicht. Sie beantragten Asyl in Deutschland. Weiter in ihren Moscheen predigen durften sie nicht, aus ihren Dienstwohnungen mussten sie und ihre Familien ausziehen, und Gehalt bekamen sie auch nicht mehr. Im September reichten sie ihre Kündigungsschutzklage ein. Doch diese richtet sich nicht gegen den türkischen Staat und dessen staatliche Religionsbehörde. Dafür wären deutsche Gerichte nicht zuständig. Als Beklagten haben sie die in Köln ansässige Ditib ausgesucht. In die Moscheegemeinden, die im Ditib-Verband zusammengeschlossen sind, entsendet Diyanet seine beamteten Prediger. Allerdings, so versucht der Anwalt der beiden Kläger darzustellen, würden sie ihre Weisungen von Ditib in Köln erhalten. Das mache sie zu Arbeitnehmern der Ditib. Falls das so wäre, müsste Ditib die beiden beschäftigen und bezahlen.

Es gibt keinen Arbeitsvertrag, weder mündlich noch schriftlich

Der Ditib-Anwalt Mehmet Günet lehnt das kategorisch ab. Ditib habe arbeitsrechtlich mit den Predigern nichts zu tun. Tatsächlich gibt es keinen Arbeitsvertrag, weder mündlich noch schriftlich, mit den beiden Klägern, auch die Gehälter kamen nicht vom Verband, sondern wurden vom türkischen Generalkonsulat überwiesen. Mit Ditib verband sie nur, dass sie in Moscheen von Ditib-Mitgliedsvereinen predigten - und, so jedenfalls argumentiert ihr Anwalt, dass sie Weisungen von Ditib erhielten. Analog zur Arbeitnehmerüberlassung und zur Scheinselbständigkeit könnte aus einer solchen Weisungsgebundenheit auch nach Ansicht des Gerichts geschlossen werden, dass sie als Beschäftigte von Ditib angesehen werden könnte. Dafür allerdings würde Richter Ehrich gerne im einzelnen belegt haben, "wo wann welche Personen welche Weisung gegeben haben". Die von den Klägern vorgelegten E-Mails und Rundschreiben nennt er "relativ dürftig" und als Belege "ein bisschen zu global". Das Gericht habe "durchaus Bedenken", ob man aus diesen Schreiben eine arbeitsrechtliche Weisung herleiten könne. Es sieht nicht gut aus für die Kläger.

Gegen die türkischen Putschisten hegt der Richter noch persönlichen Groll. Der Putsch brachte seine Reisepläne durcheinander: "Die können putschen, wann sie wollen, aber nicht, wenn ich in den Urlaub an die türkische Riviera fliegen will."

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