Der 575 Seiten dicke Nato-Bericht zum Bundeswehr-Luftangriff bei Kundus belastet Oberst Klein: Nach SZ-Informationen geht daraus hervor, dass Klein gegen die Einsatzregeln verstieß.
Bundeswehr-Oberst Georg Klein hat offenbar gegen Einsatzregeln der Afghanistan-Schutztruppe Isaf verstoßen, als er am 4. September die Bombardierung zweier Tanklastzüge nahe der nordafghanischen Stadt Kundus anordnete. Dies geht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung aus dem Isaf-Untersuchungsbericht hervor, der seit der Nacht dem Verteidigungsministerium vorliegt.
Bild vergrößern
Eine afghanische Sicherheitskraft steht neben dem Wrack eines ausgebrannten Tanklastzugs in Kundus, der durch den Angriff im September zerstört wurde. (© Foto: AP)
Anzeige
Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan sagte in Berlin, angesichts der damaligen Gesamtlage im Raum Kundus und in Kenntnis der Untersuchungsergebnisse habe er "keinen Grund daran zu zweifeln", dass deutsche Soldaten "in operativer Hinsicht militärisch angemessen gehandelt haben".
In jener Nacht hatten US-Kampfflugzeuge auf Anordnung Kleins zwei von Taliban entführte Tanklastwagen bombardiert, die auf einer Sandbank im Kundus-Fluss festsaßen. Nach den Einsatzregeln wäre die sogenannte Luftnahunterstützung (close air support) gerechtfertigt gewesen, wenn eigene Kräfte Feindberührung gehabt hätten oder unmittelbar von einem Angriff bedroht gewesen wären. Auch hätten die Flugzeuge durch niedrige Überflüge (show of force) zunächst versuchen müssen, die Gegner in die Flucht zu schlagen. Alle drei Erfordernisse waren, so die Informationen der SZ, laut Isaf-Bericht nicht erfüllt.
Der 575 Seiten starke, als geheim klassifizierte Bericht war am Mittwoch in nur einem Exemplar per Kurier von Kabul nach Berlin gebracht worden, wo er noch in der Nacht erstmals geprüft wurde. Danach teilte Schneiderhan mit, Isaf habe klären wollen, "ob die Vorgänge, die zum Luftangriff führten, mit Isaf-internen Regelungen übereinstimmten".
Er stelle jetzt fest, dass der Bericht eine ganze Reihe von Empfehlungen enthalte, "die darauf abzielen, die hier angewandten Verfahren und Vorschriften zu verbessern". Das schließe auch die Fachausbildung ein. Kenner des Berichts ergänzten, der Text enthalte keine Bewertungen, sondern sei "sehr deskriptiv gefasst". Aus der Empfehlung, die Regeln für die Anforderungen von "close air support" präziser zu fassen, ergebe sich jedoch die Schlussfolgerung, die damals gültigen Regeln seien nach Ansicht von Isaf falsch ausgelegt worden.
Schneiderhan erläuterte ausführlich die damalige Gesamtlage, die bei der Bewertung der Vorgänge berücksichtigt werden müsse. Die Zahl der Taliban-Angriffe auf die Bundeswehr, aber auch auf afghanische Kräfte hatte massiv zugenommen. In den Tagen vor dem Luftangriff war die Bundeswehr in heftige Kämpfe verwickelt. Und es hatte konkrete Warnungen vor Anschlägen mit Tanklastern gegeben.
Schneiderhan versicherte, Oberst Klein habe stets die Maxime befolgt, Voraussetzung für den Erfolg des Afghanistan-Einsatzes sei, Opfer unter der Zivilbevölkerung zu vermeiden. Er könne "sehr gut nachvollziehen" dass sich für Klein in der fraglichen Nacht die Situation so dargestellt habe, dass "keine Unbeteiligten" am Ort gewesen seien. Laut Schneiderhan besagt der Bericht, dass sich die Zahl der Opfer nicht mehr feststellen lässt. Sie schwanke je nach Quelle zwischen 17 und 142.
Der Isaf-Bericht wird nun der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zugeleitet. Sie muss entscheiden, ob gegen Oberst Klein, der inzwischen wieder in Deutschland ist, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
- Thema
- Afghanistan RSS
- Bundeswehr in Afghanistan Ruhe nach dem Sturm 29.10.2009
- Terror in Afghanistan Die neue Macht der Taliban 28.10.2009
- Afghanistan Sicherheitsrat verlängert Isaf-Einsatz 09.10.2009
- Afghanistan Einsamer Entschluss 11.09.2009
- Afghanistan: Vorläufiger Nato-Bericht Deutscher Oberst durfte Angriff nicht befehlen 10.09.2009
- Politik kompakt RAF-Mitglied Hogefeld bleibt in Haft 18.05.2010
- Afghanistan Flugzeugabsturz im Hindukusch 17.05.2010
(SZ vom 30.10.2009/dmo)
Bundespräsident Gauck in Jerusalem
....hat Millionen MENSCHEN auf dem Gewissen. UND ES GEHT WEITER!.........
Ganz viel Lärm für einen Kleinen User.
Bedenken Sie vielleicht auch noch eines, die Taliban haben wesentlich mehr Menschen getötet als die Bundeswehr, überwiegend Zivilisten.
Nicht dass ich den Einsatz rechtfertige, nur wer sich so aufbläst, ist doppelt unglaubwürdig.
Der Punkt ist: der Oberst hat wohl etwas übertrieben reagiert, indem er die Luftwaffe anforderte. Aber ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist es, wenn man vom Flugzeug aus die Bomben ausklinkt, obwohl zu sehen ist, dass da viele Zivilpersonen sind. Da hätte man erst einmal drüberfliegen müssen, eine Schleife, und dann beim zweiten Anlauf bombardieren, wenn es nicht inzwischen noch einen Funkkontakt mit dem anfordernden Oberst gibt, der bei Lage der Dinge ggf. den Auftrag zurücknimmt.
Dazu braucht man keine 570 Seiten Bericht; es genügt schon, was man aus unserer oft recht lückenhaften Berichterstattung weiss..
Der Isaf-Untersuchungsbericht sagt ganz deutlich aus, dass Oberst Klein und seine ausgelöste Aktion gegen alle festgelegten Regeln verstoßen hat. Einige Foristen scheinen, das aber absichtlich beim Lesen des SZ-Artikels auszuklammern und sich ihr eigenes wenn-hätte-dann-Süppchen kochen zu wollen. Beim Militär gibt es eben eindeutige Vorschriften und wer dagegen verstößt wird normalerweise die Folgen spüren. Nur ist es eben in diesem Fall nicht opportun, weil die Heimatfront (ca. 60%-70% der Bundesbürger sind für Rückzug) künstlich gestützt werden muss und die politische Parole heißt:
a) Deutschland muss am Hindukusch verteidigt werden.
b) Es ist kein Krieg in Afghanistan.
Beides passt so wunderbar zusammen - wie die Faust auf's Auge.
Generalinspekteur Schneiderhahn findet man ganz auf der politischen Linie, denn er widerspricht klar dem Untersuchungsbericht indem er nicht einmal weitere Neusprach stiftet sondern ganz einfach lügt:
a) Der von der Bundeswehr angeforderte Angriff ... sei militärisch nicht zu beanstanden.
b) Oberst Klein habe militärisch angemessen gehandelt.
www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=a1&dig=2009%2F10%2F30%2Fa0078&cHash=62e9ba67d4
www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=a1&dig=2009%2F10%2F30%2Fa0077&cHash=61df340b34
Persönlich finde ich das Verfahren der offensichtlich eiligen Spurenbeseitigung nach der Bombardierung schon erstaunlich. Nach deutschem Gesetzt handelt es sich bei dem 'Vorgang' potentiell um eine Straftat (Todschlag), und da dort kein Krieg herrscht ist die deutsche Kripo und Spurensicherung eigentlich hierfür zuständig und nicht ein bezahltes afghanisches Aufräumkommando.
"Oberst Klein wird sich hoffentlich vor einem deutschen Gericht verantworten müssen"
Derzeit steht ein Deutscher nach 60 Jahren wegen der Ermordung von 3 Widerstandkämpfern in Holland vor Gericht. Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam, aber sie mahlen, Herr Klein!!
Es ist schon komisch, dass kaum jemand auf die Idee kommt, dass das, was vor 60 Jahren schlecht war, auch heute schlecht ist. Jahrezehntelang hat man uns gesagt, die Ermordung von Partisanen durch die deutsche Wehrmacht war ein Verbrechen. Das war es auch! Und jetzt kommen sie wieder und sagen uns, die Ermordung von Partisanen in Palästina, im Irak und in Afghanistan ist eine tolle Sache? Sind die irre, oder was?
Paging