Weil der Politologe Löw die Deutschen in der NS-Zeit eher als Opfer sah, die gut mit Juden gelebt hätten, stampfte die Bundeszentrale für politische Bildung die Publikation mit seinem Text ein. "Verfassungswidrig", urteilt Karlsruhe.
Die Deutschen im "Dritten Reich", waren sie in der Mehrheit gar nicht gegen Juden eingestellt? Waren sie Opfer, nicht Täter? Muss die Geschichte umgeschrieben werden, sind all die Berichte über Verfolgung, Gaskammer-Tod, eingeworfene Fensterscheiben, Pöbeleien und Menschenjagd letztlich ergänzungsbedürftig?
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Aufruf der Nazis zum Judenboykott im April 1933. Hat die Mehrheit der Deutschen während der NS-Zeit mit den Juden sympathisiert, wie Konrad Löw schreibt? Die Kritik der Bundeszentrale für politische Bildung an dieser und anderen Aussagen war verfassungswidrig, sagt das Bundesverfassungsgericht. (© dpa)
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Man kann auch fragen: Wie weit sind wir eigentlich in Deutschland gekommen?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) jedenfalls durfte nicht einfach so im Nachhinein Abstand zu einem problematischen Text nehmen, den sie selbst veröffentlich hatte. Das war verfassungswidrig, wie jetzt an höchster Stelle geurteilt wurde. Die Meinungsfreiheit zählt viel in diesem Land, sie umfasst auch Provokantes - und bei diesen Maßstäben hätte Thilo Sarrazin wohl unbedingt Vorstand der Bundesbank bleiben müssen.
Es geht um einem wissenschaftlichen Aufsatz zum Thema Antisemitismus aus dem Jahr 2004. Den hatte der emeritierte Bayreuther Politikprofessor Konrad Löw verfasst - und der Umgang mit ihm war nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht angemessen. Das geht aus einem Kammerbeschluss des Ersten Senats hervor.
Der Politologe hatte vor sechs Jahren im Deutschland Archiv heftig umstrittene Thesen zum deutschen Antisemitismus veröffentlicht. So vertrat er in seinem Aufsatz Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte die Auffassung, die Deutschen wären während der NS-Zeit in ihrer Mehrheit "weit mehr Opfer als Täter" gewesen, wenn auch "nicht in so schrecklichem Ausmaß wie das Gros der Juden".
Mehrheitlich wären die Deutschen damals nicht antisemitisch eingestellt gewesen, sondern hätten mit den Juden sogar sympathisiert. Löw hatte sogar von einer "deutsch-jüdischen Symbiose unter dem Hakenkreuz" geschrieben, und als Beleg dafür die Tagebücher des Juden Victor Klemperer angeführt.
Auch betonte Löw, dass einige Juden "einen beachtlichen Beitrag [bei der Umsetzung von Hitlers Endlösungsplänen] als Judenräte, als Häscher, als Polizisten, in den Gaskammern" geleistet hätten - wenn auch "sicherlich ausnahmslos (aus) Angst um das eigene nackte Leben".
Nachdem ein Teil der Zeitschriften bereits ausgeliefert war, hatten Mitarbeiter der Bundeszentrale für politische Bildung deren Präsidenten Thomas Krüger auf den Text aufmerksam gemacht. Dieser hatte entschieden, dass sich die Bundeszentrale bei den Abonnenten des Deutschland Archivs, "welche sich durch den Beitrag verunglimpft fühlen", entschuldigen sollte.
Darüber hinaus kündigte die Zentrale an, den Rest der Auflage einzustampfen. Verantwortlich für die Veröffentlichung des Artikels im Deutschland Archiv war ein Redakteur, der eigenen Angaben zufolge die Brisanz nicht erkannt hatte.
Der Wissenschaftler klagte daraufhin gegen die Bundeszentrale wegen Rufschädigung, blieb aber vor den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen ohne Erfolg. Mit der jetzt in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung hatte die Verfassungsbeschwerde des Professors Erfolg.
Die Verfassungshüter bezeichneten die Reaktion der Bundeszentrale als unzulässig. Die Behörde dürfe sich zwar von extremen oder extremistischen Meinungen distanzieren, die ihr ansonsten zugerechnet würden. Allerdings könne sie sich nicht wie Privatpersonen auf Grundrechte wie etwa die Meinungsfreiheit berufen. Auch könne sie ihre Geschichtsinterpretation nicht als einzig richtige hinstellen, heißt es zur Begründung. Als Anstalt des öffentlichen Rechts müsse die Bundeszentrale die Aufgabe wahrnehmen, die Bürger mit solchen Informationen zu versorgen, die diese zur Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung benötigen.
Mit dem abschätzigen Brief sei sie zu weit gegangen, weil der Aufsatz als nicht mehr diskutierbar dargestellt werde. Der Wissenschaftler werde in dem Schreiben als ein Autor dargestellt, mit dem man sich nicht mehr argumentativ auseinandersetzen, sondern der nur noch "makuliert" werden könne. Das sei vor dem Hintergrund des sensiblen Themas Antisemitismus eine Stigmatisierung des Betroffenen.
Das Gericht rief die Behörde zu mehr "Ausgewogenheit und rechtsstaatlicher Distanz" im Meinungsstreit über den Antisemitismus der Deutschen während der NS-Zeit auf.
Das Verwaltungsgericht Köln muss nun erneut über die Klage des Autors gegen die Bundeszentrale für politische Bildung entscheiden.
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(sueddeutsche.de/AFP/dapd/mcs/dgr)
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Wissenschaft ist per Definition ergebnisoffen. Alles andere ist persönliche Meinung , Propaganda, oder sonst irgendwas. Selbst unwahrscheinliche Thesen bestätigen sich so machmal. Z.B. ist die Erde keine Scheibe und steht nicht im Zentrum des Universums, wie lange Zeit angenommen. Manchmal sind diese Ergebnisse halt nicht in Einklang mit der geltenden Meinung und dem "Zeitgeist", so stimmen jedoch trotzdem.
Mit einem Satz wie "Mehrheitlich wären die Deutschen damals nicht antisemitisch eingestellt gewesen, sondern hätten mit den Juden sogar sympathisiert." suggeriert die SZ doch, daß dem eigentlich nicht so war. Woher wird dieses Wissen genommen, wenn nicht aus der politischen Korrektheit heraus, zu vermeiden ja etwas zu relativieren.
Aus dem Artikel ist jedoch zu entnehmen, daß der Autor aber nichts relativiert, sondern stets zu betonen bemüht ist, daß die Qualität des Leids eine andere war und die Juden mehr gelitten haben.
(1) Wenn erst das Bundesverfassungsgericht angerufen werden muss, damit ein wissenschaftlicher Artikel veröffentlicht werden darf, und damit ein Historiker vor Verleumdung und Stigmatisierung gerettet werden muss, dann ist etwas faul in diesem Staat – insbesondere im Staats*apparat*.
(2) "Freiheit der Wissenschaft sollte schon weitgehend geschützt werden." Falsch. Die Freiheit der Wissenschaft muss einhundertprozentig gewährleistet sein. Das ist sie natürlich nirgendwo, aus den verschiedensten Gründen, aber solche Bemerkungen wie "sollte **weitgehend** geschützt werden" sind bereits ein Indiz (oder Symptom?) unser dann doch nicht so freiheitlichen Gesellschaft.
opfer von erwartungen an andere
opfer von gleichschaltung im konsum
opfer von habgier also und wohlstand
opfer von anstand und schein
opfer von reglen und richtlinien
opfer von illusionen rundum denken
opfer von illusionen in die macht des wissens
opfer von schulden - spiegel der schuldgefühle
täter - besser geschrieben -
tuende können wir alle sein
und gutes bewirken indem
wir genau das tun,
was wir am wenigsten können
wie schüler die versetzt werden möchten
jene in der schule in die nächsthöhere klasse
wir in den modus wahrnehmen und sein - statt schein
Im engeren Sinne hier nicht, da es um eine mangelnde Abwägung ging.
"Die somit gegebene Grundrechtsbeeinträchtigung erfüllt zwar nicht die Voraussetzungen eines Eingriffs im klassischen Sinn, weil sie insbesondere nicht auf einer unmittelbaren Regelungswirkung beruht. Gleichwohl bedarf sie der Rechtfertigung in dem Sinne, dass die Äußerung der Bundeszentrale, um vor Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG Bestand haben zu können, ein legitimes Ziel verfolgen und sich gemessen daran als verhältnismäßig erweisen muss "
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