Bayerische Justizministerin zur Platzvergabe beim NSU-Prozess:Merk will Videoübertragungen per Gesetz erlauben

Beate Merk, CSU, Justizministerin Bayern, NSU-Prozess

Bayerns Justizministerin Beate Merk will das Gestez ändern lassen, um Videoübertragungen von Gerichtsverhandlungen zu ermöglichen. Für den NSU-Prozess kommt das allerdings zu spät.

(Foto: dpa)

Akkreditierung nach dem "Windhundprinzip": Beate Merk zeigt Verständnis, dass die Vergabe der Plätze beim NSU-Prozess zu Diskussionen führt. Im SZ-Interview erklärt die bayerische Justizministerin, warum sie die Unabhängigkeit des Gerichts trotzdem zu respektieren hat und sich für künftige Fälle eine Gesetzesänderung wünscht.

Von Heribert Prantl

Süddeutsche Zeitung: Empörung in der Türkei, Unverständnis in Deutschland: Quält es Sie nicht, dass türkische Medien keinen reservierten Sitzplatz im Gerichtssaal haben?

Beate Merk: Ich habe großes Verständnis dafür, dass diese Frage zu Diskussionen führt. In diesem Verfahren muss sich das Vertrauen in den Rechtsstaat bewähren, bestätigen - vielleicht in Teilen auch wieder herstellen.

Verständnis hilft nichts. Taten zählen.

Ich bin die Justizministerin, nicht das Gericht. Der Senat hat sich dafür entschieden, die Akkreditierung nach dem Windhundprinzip zu organisieren. Das ist die Entscheidung des unabhängigen Gerichts. Die habe auch ich zu respektieren, die kann man nicht einfach wieder umstoßen.

Das Gericht hätte das auch anders organisieren können.

Es ist nun so gemacht. Das darf und will ich nicht kommentieren. Die Justizministerin hat die Unabhängigkeit des Gerichts zu achten.

Das Gericht reagiert überhaupt nicht auf Kritik. Es lässt die Kritik nicht an sich heran. Es ist störrisch. Wird so aus der Unabhängigkeit ein Autismus?

Das muss ich mir verbitten. Das Gericht muss mit aller Sorgfalt arbeiten, es muss mit aller Sorgfalt die Prozessregeln einhalten. Es muss ein Urteil fällen, das auch verfahrensrechtlich über alle Zweifel erhaben ist. Darauf haben die Angehörigen und Hinterbliebenen der furchtbaren NSU-Mordserie einen Anspruch.

Haben diese Angehörigen keinen Anspruch darauf, dass die Medien des Landes, dem sie sich - auch wenn sie deutsche Bürger sind - noch verbunden fühlen, im Prozess vertreten sind?

Es gibt natürlich ein vehementes öffentliches Informationsinteresse. Wie das Gericht diesen Grundsatz einlöst, ist allein seine Entscheidung.

Die Regeln, nach denen das Gericht bei der Zulassung der Medienvertreter verfährt, stehen ja nicht im Gesetz. Die hat sich das Gericht selbst verordnet. Da hätte es doch noch ganz andere Möglichkeiten gegeben.

Vielleicht, aber das Gericht hat sich für diese entschieden. Und die sind schon oft angewendet worden.

Haben Sie denn nicht im Vorfeld als Justizministerin mit der Justizverwaltung und dem Gericht gesprochen, haben Sie sich nicht beraten, um eine gute Lösung für diesen großen Prozess zu finden? Anmietung eines großen Saales, eines Kongresszentrums zum Beispiel?

Haben wir. Das Gericht hat sich in aller Unabhängigkeit für die jetzige Lösung entschieden. Es gibt gute Gründe.

Warum kann es nun nicht wenigstens eine Übertragung per Video in einen anderen Gerichtssaal geben, in dem dann zum Beispiel weitere Medienvertreter, etwa die türkischen, sitzen?

Weil das Gericht der Auffassung ist, dass das Gerichtsverfassungsgesetz das nicht erlaubt.

Das stimmt doch nicht. In diesem Gesetz werden öffentliche Übertragungen verboten, aber keine gerichtsinternen.

Eine gewichtige Meinung, vielleicht die herrschende, sieht das anders. Wenn das Gericht kein Risiko eingeht, wenn es sich vorsichtshalber dieser Meinung anschließt, kann ich das gut verstehen. Was nützt es uns, den Opfern und ihren Angehörigen, wenn am Ende des Verfahrens ein Urteil steht, das wegen eines Formfehlers keinen Bestand hat?

Ich kann nicht verstehen, dass das Gericht eine Meinung vertritt, die eine gute Auslegung der gesetzlichen Öffentlichkeitsvorschriften verhindert: Die Phantasielosigkeit des Gerichts ist fatal.

Sie sind nicht das Gericht.

Sehen Sie hier denn keinen rechtspolitischen Bedarf?

Doch, ich will das Gesetz ändern lassen. Es muss Klarheit geschaffen werden, dass entsprechende Videoübertragungen in einen anderen Saal zulässig sind. Das muss eindeutig und unmissverständlich geregelt werden. Aber das geht natürlich nicht mehr für den demnächst beginnenden NSU-Prozess.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: