"Kill the bill"-Plakate und "Babymörder"-Rufe: Bei der Verabschiedung der Gesundheitsreform von Präsident Obama ging es am Ende um Leben und Tod - und dann wieder um gar nichts.
Barack Obama wollte als US-Präsident Gräben überbrücken und die Polarisierung der amerikanischen Politik überwinden. Es ist ihm nicht gelungen. Während das Repräsentantenhaus über die Gesundheitsreform debattierte, protestierten in Washington Tausende gegen das Gesetz. "Kill the bill!", skandierten sie (dt.: Tötet das Gesetz!) und sie drohten mit einem "Gemetzel im Herbst", also bei den nächsten Kongresswahlen.
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Proteste gegen die Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama (© Foto: Reuters)
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Schon gegen Obamas Steuerreform waren vor Monaten zahlreiche Konservative auf die Straße gegangen. Mit Hilfe der aggressiven Tea Party-Bewegung und der ehemaligen Kandidatin für die Vizepräsidentschaft, Sarah Palin, haben sie ein Meinungsklima gegen den Präsidenten und seine Reformen geschaffen.
Hitzig ging es auch bei der Debatte im Kapitol zu. Die Beschimpfungen gipfelten im Ruf "Babymörder!" für den Abgeordneten Bart Stupak, einem demokratischen Abtreibungsgegner, der vor dem Repräsentantenhaus für den Entwurf der Regierung argumentierte. Dass die Reform nur mit einer hauchdünnen Mehrheit verabschiedet wurde - kein einziger Republikaner stimmte dafür und auch einige demokratische Abgeordnete votierten gegen den Präsidenten - zeigt, wie parteipolitisch aufgeladen die Stimmung in Washington ist.
Es ist also fast folgerichtig, dass der am Ende entscheidende Punkt das Thema Abtreibung war, eines der polarisierendsten Themen der amerikanischen Politik.
Mehrere konservative Demokraten hatten damit gedroht, der Reform nicht zuzustimmen, falls sie staatliche Gelder zur Finanzierung von Abtreibungen einsetze. Obama jedoch war auf ihre Stimmen angewiesen, um eine Mehrheit zusammenzubekommen.
Vertreter des Weißen Hauses verhandelten also bis zuletzt mit den demokratischen Abtreibungsgegnern, als deren Wortführer Bart Stupak auftrat, um die Details eines Reformzusatzes, der noch einmal klarstellt: Der Staat finanziert keine Abtreibungen. Das nämlich ist in den USA seit 1976 durch das Hyde Amendment verboten.
Das Magazin New Yorker bewertete den Zusatz für die Reform treffend als "most consequential and most inconsequential", also als den folgenreichsten und zugleich unbedeutendsten Kompromiss in der amerikanischen Geschichte. Er ist wichtig, weil es nur so möglich war, die Gesundheitsreform zu verabschieden. Und er ist unwichtig, weil er gar nichts ändert, sondern nur die geltende Gesetzeslage zur Finanzierung von Abtreibungen anerkennt.
Dass der Reformzusatz offensichtlich ein guter Kompromiss war, ist daran zu erkennen, dass Kritik von links und rechts erschallt. Nancy Northup vom Center for Reproductive Rights kritisierte, dass die Reform einer von vornherein verfehlten Politik Glaubwürdigkeit schenke. Der Vorsitzende von Americans United for Life, Charmaine Yoest, beklagte, dass der Zusatz Abtreibungen nicht ausreichend einschränke.
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"dass Frauen das Kind im Leib zerstückelt wird. "
Hm.... anscheinend macht man das bei Ihnen etwas anders als hier in der zivilisierten Welt. Das zum EInen. Und zum Anderen muß ich Ihnen ehrlich sagen, daß ich kein Problem damit haben, wenn mit meinem Steuergeld beispielsweise Vergewaltigungsopfern evtl auch auf diese Weise geholfen wird.
"Pro Choice" heißt ja wohl "für die freie Wahl" und nicht "Abtreibungsbefürworter". Es ist sehr schade, dass auch die SZ diese konservativ, kirchliche Propagandavokabel übernimmt.
Kein Mensch, der für eine Abschaffung des §218 eintritt ist ein "Abtreibungsbefürworter". Keiner würde es begrüßen, wenn die Zahl der Abtreibungen möglichst hoch ist. Ich denke nahezu alle diese Menschen - mich eingeschlossen - würden Maßnahmen zur Senkung der Zahl der Abtreibungen unterstützen - sie glauben nur nicht, dass das Strafecht (da steht der §218 nämlich) das Mittel der Wahl zu diesem Ziel ist. Was haben denn die Hardliner, allen voran die katholische Kirche mit ihrem Pillenverbot und ihrer mangelnden Sorge um das geborene (!) Leben, in dieser Hinsicht zu bieten, ausser dem strafrechtlichen "du darfst nicht"?
Es bleibt allen Abtreibungsgegnern unbenommen sich dafür einzusetzen dass jegliche Abtreibungen nicht mehr von den Kassen bezahlt werden sollen/dürfen.
Gleichzeitig bitte ich aber darum dass die aktuellen, in einem demokratischen Prozess zustandegekommenen Regelungen akzeptiert werden.
Nur weil einem selbst etwas nicht gefällt, den eigenen Überzeugungen entgegensteht - Demokratie heisst Entscheidung der Mehrheit. Und die ist für die Kostenübernahme in den denn doch relativ engen Grenzen der aktuellen Rechtslage zur Abtreibung.
Alles andere wäre Willkür.
Mapaed - es GIBT so gut wie keine "medizinisch notwendigen" Kindstötungen, wenn man darunter wirklich nur die versteht, bei denen ein Leben (Mutter) gegen das andere (neuer Mensch) steht. Fast alle solche Tötungen sind medizinisch überflüssig. Mir sind auch die 1,50 egal - ich will bloß in KEINER Weise mit meinem Geld, sei es Steuergeld oder Versicherungsbeitrag, daran mitwirken, dass Frauen das Kind im Leib zerstückelt wird.
"Hierzulande wurde die Diskussion in den siebziger Jahren geführt und seitdem ist der Abbruch einer Schwangerschaft laut Paragraph 218 straffrei."
Mann oh Mann. Die Qualitätszeitung SZ schießt aber heute einige Böcke. Wenn überhaupt muss es 218a heissen und es ist nicht straffreiheit, sondern straflosigkeit, da im Falle des 218a Abs. 1, der Tatbestand des 218 gar nicht erfüllt wird. Hinsichtlich der medizinischen und kriminologischen Indikation besteht sogar "nur" keine Rechtswidrigkeit. Das Schlimme ist aber nicht die falsche Darstellung des Rechts, sondern die Tatsache, dass eben diese Gesetzestechnik in Deutschland die Spaltung auch unserer Gesellschaft in dieser Frage ebenso darstellt, wie dies nun die US Formel tut. Abgesehen davon stimmt es auch nicht, wie einige Mitforisten sagen, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland von den Kassen übernommen werden. Lediglich solche Abbrüche, die der medizinischen oder kriminologischen Indikation entsprechen. Abbrüche aufgrund der Beratungsregelung (also die meisten) werden nur sozialschwachen Frauen vom Staat bezahlt.
Zuletzt darf man den Verfasser auch darauf hinweisen, dass diese deutsche Regelung gerade einmal Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts geregelt wurde und nicht in den 70ern und erst das BVerfG in 1994 oder 1995 das Verhältnis der Normen 218a Abs. 1 (Fristenregelung) zu Abs. 2 und 3 (medizinische, bzw. kriminologische Indikation) als verfassungswidrig eingestuft hat.
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