Außenwirtschaftsrecht:Grüne kritisieren Exportgesetz der Bundesregierung

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Das Bundeskabinett hat die Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen. Regierungssprecher Seibert bestritt, dass damit "Erleichterungen für den Export von Rüstungsgütern" einhergingen. Die Grünen sind dennoch unzufrieden.

Peter Blechschmidt

Die Bundesregierung hat erneut bestritten, dass sie die geltenden Bestimmungen für den Rüstungsexport lockern wolle. Die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes betreffe die geltenden Rüstungsexport-Richtlinien nicht, versicherte Regierungssprecher Steffen Seibert. Gegenteilige Befürchtungen der Opposition nannte Seibert "Falschmeldungen". Das neue Außenwirtschaftsrecht sehe "keinerlei Erleichterungen für den Export von Rüstungsgütern vor", ergänzte das zuständige Wirtschaftsministerium.

Nach 50 Jahren Geltungsdauer müsse das deutsche Außenwirtschaftsrecht dringend modernisiert und den zwischenzeitlich hinzugekommenen EU-Bestimmungen angepasst werden, erklärte die Regierung zur Begründung der Novelle. Die Neufassung sei "entschlackt" und leichter lesbar geworden, sagte Seibert. Die sei vor allem für kleine und mittlere Betriebe wichtig, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten könnten.

Auch sollen Sondervorschriften beseitigt werden, die deutsche Unternehmen bisher gegenüber ihren EU-Konkurrenten benachteiligt haben. Das betrifft vor allem die Ausfuhr von Gütern, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können, sogenannte Dual-Use-Güter. Hier gibt es mittlerweile EU-einheitliche Regelungen. Die deutschen Bestimmungen, die nun aufgehoben werden sollen, stammen aus einer Zeit, als es diese EU-Festlegungen noch nicht gab.

Gleichzeitig werden aber auch Strafbestimmungen verschärft. So gilt die ungenehmigte vorsätzliche Ausfuhr von Dual-Use-Gütern künftig als Straftat statt wie bisher als Ordnungswidrigkeit. Die Höchststrafe für Verstöße gegen Waffenembargos wird von fünf auf zehn Jahre heraufgesetzt.

Gleichwohl erneuerten die Grünen ihre Kritik an dem Gesetzesvorhaben. Die hohen deutschen Standards für den Warenexport würden abgesenkt, bemängelte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion, Katja Keul. Mit Blick auf Rüstungsexporte sei dies "ein fatales Signal". Kein Wort im neuen Gesetz gelte der Beachtung der Menschenrechte in einem Empfängerland. Auch "das versprochene Mehr an Transparenz im neuen Gesetz sucht man im Paragrafendschungel vergebens", erklärte Keul.

© SZ vom 16.08.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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