Auschwitz-Prozess in Detmold:Rädchen in der Vernichtungsmaschinerie Auschwitz

  • Der frühere SS-Wachmann Reinhold Hanning ist in Detmold zu fünf Jahren Gefängnis veruteilt worden.
  • Eine Aufarbeitung des Versagens von Staat, Justiz und Gesellschaft könne ein Strafgericht nicht leisten, so die Vorsitzende Richterin Anke Grudda.
  • Der Angeklagte habe sich mit den Tätern solidarisiert und die Tötungen zumindest billigend in Kauf genommen, auch deshalb sei dieser Prozess notwendig gewesen.

Von Hans Holzhaider, Detmold

Zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren hat das Landgericht Detmold den ehemaligen SS-Unterscharführer Reinhold Hanning, 94, verurteilt. Hanning habe sich durch seine zweieinhalbjährige Tätigkeit in der Wachmannschaft des Konzentrationslagers Auschwitz der Beihilfe zum Mord in mindestens 170 000 Fällen schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Anke Grudda.

Die Frage, ob ein Strafprozess angesichts des hohen Alters des Angeklagten und der seit den Taten lange vergangenen Zeit noch sinnvoll sei, stelle sich dem Gericht nicht, sagte Grudda. Wenn eine Anklage vorliege und ein hinreichender Tatverdacht bestehe, müsse das Verfahren eröffnet werden.

Aber auch aus nichtjuristischer Sicht könne man die Notwendigkeit dieses Prozesses nur klar und deutlich bejahen. "Das ist das Mindeste, was eine Gesellschaft tun kann, um den Überlebenden wenigstens ein klein wenig Gerechtigkeit zu verschaffen", sagte Grudda. Eine Aufarbeitung des Versagens von Staat, Justiz und Gesellschaft bei der Ahndung der NS-Verbrechen könne ein Strafgericht jedoch nicht leisten.

Hanning waren Einzelheiten im KZ bekannt

Bei der Beurteilung der Schuld des Angeklagten komme es nicht darauf an, ob er persönlich an konkreten Tötungshandlungen beteiligt gewesen sei, fuhr die Richterin fort. Alle in die Befehlskette eingebundenen Akteure, "von der obersten Führungsspitze bis zum Wachmann", hätten als Teil der Vernichtungsmaschinerie zu dem Massenmord beigetragen. "Sie arbeiteten in einer perfekt funktionierenden Maschine, in der ein Rädchen in das andere griff. Eines dieser Rädchen waren Sie, Herr Hanning."

Das Gericht habe auch keinen Zweifel daran, dass Hanning über alle Einzelheiten des Tötungsgeschehens, seien es die Vergasungen, die Erschießungen im Stammlager oder das systematische Verhungern-lassen, Bescheid gewusst habe. Er habe sich mit den Tätern solidarisiert und die Tötungen zumindest billigend in Kauf genommen, sagte Grudda. "Sie haben zweieinhalb Jahre lang zugesehen, wie Menschen in die Gaskammern gingen, erschossen wurden, verhungerten. Das ist Ihre individuelle Schuld." Aus dem Umstand, dass Hanning während dieser Zeit zweimal befördert wurde, schließe das Gericht, dass er sich "als willfähriger und effizienter Gefolgsmann bei der Tötungsarbeit" bewährt habe.

Ausdrücklich würdigte die Richterin die Rolle der Überlebenden, die als Nebenkläger und Zeugen in dem Verfahren ausgesagt hatten. "Den Nebenklägern ist es zu verdanken, dass die Opfer eine Stimme und ein Gesicht erhalten haben", sagte Grudda. "Ihr Schmerz besteht lebenslänglich, während die meisten Täter in ihr normales Leben zurückkehren konnten. Wir werden ihre Aussagen nicht vergessen."

Reue des Angeklagten nicht überprüfbar

Eine angemessene Strafe könne es angesichts der furchtbaren Gräueltaten in Auschwitz nicht geben, sagte die Richterin. "Wir dürfen Herrn Hanning auch nicht symbolisch für alle Holocaust-Täter zur Rechenschaft ziehen." Zu Hannings Gunsten sprächen sein Geständnis und seine persönliche Entschuldigung bei den Nebenklägern.

Ob er sein Verhalten in Auschwitz ehrlich bereue, könne das Gericht nicht beurteilen. "Wir hatten keine Möglichkeit, den wirklichen Menschen Reinhold Hanning kennenzulernen." Hanning hatte während der 19 Verhandlungstage meist zu Boden geblickt und auch auf eindringliche Ansprachen der Nebenkläger nicht reagiert. "Vielleicht war er zu mehr einfach nicht in der Lage", sagte Grudda.

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