Asylbewerber:Einmal drin, immer drin

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Braunschweig.

(Foto: dpa)
  • Als sich der Bundeswehrsoldat als Flüchtling aus Syrien registrierte, waren die deutschen Ämter überlastet.
  • Inzwischen sind die Stationen vom Tag der Ankunft weitgehend festgelegt.

Von Bernd Kastner

So ungewöhnlich dieser Fall auch ist, in dem es einem Bundeswehroffizier offenbar gelungen ist, sich als Flüchtling aus Syrien auszugeben: Schafft es ein Krimineller, an der entscheidenden Stelle zu täuschen, stehen - oder zumindest standen - die Chancen nicht schlecht, dass anschließend diverse Ämter auf ihn hereinfallen. Vor allem in den chaotischen Monaten des Jahreswechsels 2015/16.

Die Behörden waren mit den Hunderttausenden neu Angekommenen völlig überfordert, sie wurden oft schlampig oder verspätet registriert. Besaß ein Flüchtling einmal eine offizielle Identität, hatten die überlasteten Stellen, zu denen er anschließend kam, kaum Zeit und Lust, diese nochmals zu überprüfen.

Der "Ankunftsnachweis" ist das erste offizielle deutsche Dokument

Heute sind die Stationen vom ersten Tag an weitgehend festgelegt, das System wurde verbessert und sicherer gemacht, es hat sich eingespielt. Meist findet der erste Kontakt mit einem deutschen Beamten an der Grenze statt. Die Bundespolizisten dort schicken den Flüchtling in die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung.

Übertritt er die Grenze unkontrolliert, muss er sich irgendwo im Land melden, etwa bei der Polizei. Jeder neu eingereiste Asylbewerber wird heute an einer "Pik-Station" registriert. Pik steht für Personalisierungsinfrastrukturkomponente. Die Registrierung übernehmen Polizisten oder etwa Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Dies ist ein entscheidender Schritt, denn hier wird die Identität des Flüchtlings amtlich festgestellt. Seine Daten, ein Foto und seine Fingerabdrücke werden zentral gespeichert. Alle Behörden haben fortan Zugriff auf diese Informationen, die im ersten offiziellen deutschen Dokument festgehalten sind: im Ankunftsnachweis.

Falls ein Flüchtling ohne Ausweis oder Pass ankommt, bleibt der registrierenden Stelle nichts anderes übrig, als seine Identität auf Grundlage anderer Papiere (etwa Geburts- oder Heiratsurkunde oder Führerschein) zu notieren, oder notfalls aufgrund seiner eigenen Angaben. Gelingt es einem Kriminellen an dieser Stelle, sich unter falscher Identität einzuschleichen, kann es eine Weile dauern, bis er auffliegt.

Asylantrag, Aufenthaltsgestattung, Anhörung

Mit dem Ankunftsnachweis in der Tasche wird ein Asylbewerber "verteilt": Ein Computerprogramm spuckt aus, wohin er kommt. Entscheidend ist, in welchem Bundesland sein Herkunftsland vom Bamf "bearbeitet" wird und in welcher Unterkunft gerade ein Platz frei ist. Diese Erstaufnahmeeinrichtung informiert die nächstgelegene Außenstelle des Bamf, und die ist dann für das Asylverfahren zuständig. Dort stellt der Flüchtling zunächst seinen Antrag auf Asyl.

Falls noch nicht geschehen, werden hier die Personalien festgestellt, inklusive Fingerabdrücke. Diese werden dann mit deutschen und europäischen Datenbanken abgeglichen, um zu prüfen, ob der Flüchtling schon mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen oder in einem anderen Staat um Asyl nachgesucht hat.

Wenn der Asylantrag gestellt ist, bekommt der Flüchtling eine Aufenthaltsgestattung und wird meist einer Gemeinschafsunterkunft zugewiesen. Der nächste formale Schritt ist die Anhörung beim Bamf: Dabei wird der Flüchtling intensiv über Fluchtgründe und -weg befragt, das Interview findet mithilfe eines Dolmetschers statt. Eine weitere Gelegenheit, seine Identität zu prüfen.

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