Assad-Regime:Syrische Folteropfer stellen Anzeige beim Generalbundesanwalt

At least six people killed and 30 injured in several bombings in

Momentaufnahme des Krieges in einem Vorort von Damuskus, aufgenommen im November 2016.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Sieben syrische Flüchtlinge haben beim Generalbundesanwalt eine Strafanzeige wegen systematischer Folter in ihrer Heimat gestellt.
  • Sie werfen hochrangigen Militärgeheimdienstmitarbeitern in Syrien vor, für ihre Folter in Haftanstalten verantwortlich zu sein.
  • Ziel der Anzeige in Karlsruhe ist es, internationale Haftbefehle zu erwirken.

Von Lena Kampf, Berlin

"Ich dachte, ich sei zum Sterben hier", erzählt Munem Hillaneh; er war sich sicher, dass dies sein Grab sein würde, das vierte Untergeschoss der Abteilung 235 des syrischen Militärgeheimdienstes, die man in Syrien auch "Abteilung des Todes" nennt. Im April 2015, vier Jahre nach Beginn der Revolution, war der Regimegegner Hillaneh festgenommen worden, als er seinen Sohn in den Libanon begleitete.

Im Gefängnis in Damaskus musste er sich ausziehen und mit dem Gesicht zur Wand stehen. Er durfte sich nicht bewegen, sonst wurde er auf den Kopf geschlagen. Niemand, sagt er, durfte auf die Toilette gehen. Die Gefangenen hätten sich an Ort und Stelle erleichtert, die Wärter hätten sie dafür bestraft. Sie hätten die Häftlinge mit dem Gesicht in die Exkremente gestoßen.

Ein Muster der Tyrannei, das den Widerstand gegen Assad brechen soll

Heute lebt Munem Hillaneh in Kiel-Gaarden, in einer kleinen Wohnung mit seiner Frau. Sie war Lehrerin. Über die systematische Folter zu sprechen, die er während seiner 13-tägigen Haftzeit in dem überfüllten Gefängnis selbst erlebt hat und mit ansehen musste, fällt ihm sichtlich schwer. Und doch möchte er es tun. Vor deutschen Ermittlern.

Sieben Syrerinnen und Syrer in Deutschland haben am Mittwoch gemeinsam mit den syrischen Rechtsanwälten Mazen Darwish und Anwar al-Bunni beim Generalbundesanwalt Strafanzeige erstattet: wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere Folter, Misshandlungen, sexueller Gewalt und Freiheitsentzug.

Die Folteropfer sind zwischen 29 und 55 Jahren alt, wurden zwischen Oktober 2011 und Juli 2015 in den Abteilungen 227, 235 und 215 des syrischen Geheimdiensts festgehalten, manche für ein paar Tage, manche für mehrere Monate. Es sind Frauen und Männer darunter, Sunniten, Christen und Drusen. Die Menschenrechtsorganisation ECCHR hat aus den einzelnen Schicksalen ein Muster herausgearbeitet, ein Muster der Tyrannei, das jeden Widerstand gegen das Assad-Regime brechen soll.

Möglich wird die Anzeige durch das Völkerstrafgesetzbuch

Munem Hillaneh, 57, der in Damaskus Rechtsanwalt war und sich schon Jahre vor der Revolution politisch engagiert hat, sagt: "Ich fordere von der deutschen Justiz, dass sie die Verantwortlichen vor Gericht stellen, damit sie ihre Strafe bekommen."

Mit der Strafanzeige, die der Süddeutschen Zeitung, WDR und NDR vorliegt, werden sechs hochrangige Brigadegeneräle des syrischen Militärgeheimdienstes benannt. ECCHR will bewirken, dass gegen die Verantwortlichen des Assad-Regimes gezielt ermittelt wird. Die Juristen wollen, dass die Behörde in Karlsruhe internationale Haftbefehle gegen sie erwirkt.

Möglich ist dies nach dem Weltrechtsprinzip des Völkerstrafgesetzbuchs, das es seit 2002 in Deutschland gibt. Deutsche Staatsanwälte können demnach bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ermitteln, obwohl weder Tatort noch Täter oder Opfer in Deutschland sind.

Seit 2011 die ersten Proteste in Syrien brutal niedergeschlagen wurden, führt der Generalbundesanwalt zwei Ermittlungsverfahren zu Syrien: Eines gegen die Terrororganisation "Islamischer Staat", ein anderes gegen die übrigen Konfliktparteien im Bürgerkrieg, insbesondere das Assad-Regime. Gegen 23 Beschuldigte aus Syrien ermittelt der Generalbundesanwalt bereits in Deutschland nach dem Völkerstrafgesetzbuch, darunter sind fünf Regimeanhänger.

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