Die am Luftschlag in Kundus beteiligten US-Piloten wurden nach SZ-Informationen strafversetzt. Gegen Oberst Klein gibt es offenbar kein Verfahren.
Die beiden am Luftschlag in Kundus beteiligten US-Piloten sind nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wenige Tage nach dem Vorfall vom Einsatz abberufen und strafversetzt worden. Damit reagierte Isaf-Kommandeur Stanley McChrystal auf die Verletzung von Einsatzregeln. Das von dem deutschen Oberst Georg Klein angeordnete Bombardement von Taliban-Kämpfern, Zivilisten und Tanklastzügen am 4.September kostete bis zu 142 Menschen das Leben.
Gegen Oberst Klein wird wegen des verheerenden Luftangriffs von Kundus offenbar kein Verfahren eingeleitet. (© Foto: AP)
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McChrystal hatte auch die Abberufung von Oberst Klein gefordert, war dabei aber am Widerstand des deutschen Verteidigungsministeriums gescheitert. Offenbar war dort befürchtet worden, eine Abberufung käme einem Schuldeingeständnis nahe und würde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beschleunigen.
Klein hatte den Luftschlag angeordnet und dabei mehrere Einsatzregeln gebrochen. Unter anderem hatte er behauptet, dass Truppen in unmittelbarer Feindberührung stünden. Nur deshalb konnten die Piloten die Bombardierung auslösen, für die sie sonst eine Genehmigung aus dem Isaf-Hauptquartier in Kabul hätten einholen müssen.
Unterdessen zeichnet sich ab, dass die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe kein Verfahren gegen Klein einleiten wird. Nach Informationen von mittelbar an dem Vorgang beteiligten Parteien wird die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen die Ermittlungen einstellen und sich dabei auf das Völkerrecht stützen.
Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben.
Der Gouverneur von Kundus hat die Bundeswehr als "wirkungslos" kritisiert. Angesichts der schlechten Sicherheitslage in der Region forderte Mohammad Omar in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Kundus mehr US-Engagement. "Wir haben einen Feind und wissen, dass er uns töten will", sagte er mit Blick auf die Taliban. "Unsere (deutschen) Freunde beobachten das und retten nicht."
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(SZ vom 16.01.2010/segi)
Die Afghanen sind selber schuld an ihrer ermordung:
"Demnach würde der Afghanistan-Einsatz als nicht-nationaler bewaffneter Konflikt eingestuft, in der Beurteilung des Bombardements müsste das humanitäre Völkerrecht angewandt werden. In dieser Rechtskategorie ist ein militärischer Schlag gegen Konfliktgegner zulässig. Zivilisten verlieren ihren Schutzanspruch vorübergehend, wenn sie sich - wie beim Tanklastzug - in eine Konfliktsituation begeben."
1. Völkerrecht, also Krieg ? Entspricht diese Definition noch dem mandat des Bundestags?
2. "Konfliktsituation begeben" ? Quatsch. Es handelte sich um private LKW einer privaten Firma mit zivilen Fahrern ohne Begleitschutz. Für die Leute vor Ort war durchaus NICHT erkennbar, dass es sich um eine "Konfliktsituation" handelte, da fiel kein Schuss, da gab es bekanntlich nicht die "show of force", die seitens der US-Piloten angeboten worden war. Dafür war Klein ebenfalls verantwortlich.
3. Gerichte gibt es dafür, um zu richten. Staatsanwaltschaften haben nicht zu richten, sondern vor Gericht zu bringen. Hier wird also wieder die Weisungsgebundenheit durch die Regierung benutzt. Anders gesagt: die Regierung (Exekutive in Form des Herrn Oberst Klein) bringt sich nicht selbst vor Gericht.
Sie lügen sich allesamt etwas zurecht: Klein gebe zu, Feindberührung (TIC) erlogen zu haben - laut NATO-Bericht. und:
"So beschwerte sich der Kommandeur des Regionalkommandos Nord in Masar-i-Scharif, Brigadegeneral Jörg Vollmer, gegenüber dem Nato-Untersuchungsteam, er lege großen Wert darauf, dass die Bundeswehr Einsatzregeln der Nato einhalte. Er empfinde es als "nicht akzeptabel", dass er von Klein "so spät benachrichtigt" worden sei - nämlich erst nach dem Bombenabwurf."
Das Spiel läuft also auf "Fehler" eines Unterlings hinaus, Details eben, Die Afghanen waren eigentlich schuldig an ihrem Tod. Und Volmer und Potsdam völlig unschuldig, erst recht die Kanzlerette und ihre Kabinettsriege.
Vollmer lügt, wenn er behauptet, Mazar sei nicht eingebunden gewesen:
"Ein Oberstleutnant im deutschen Hauptquartier (Mazar-e-Sharif) stand die ganze Zeit in Verbindung mit dem entscheidenden Mitarbeiter von Oberst Klein in Kunduz. Und: Der Oberstleutnant gehörte zur geheimen Einheit Task Force 47, die in der Vergangenheit immer wieder gezielt gegen hochrangige Taliban vorgegangen ist." Oder will Vollmer behaupten, der betreffende Oberst habe ihn nicht unterrrichtet - auch nicht Monate später? Dann gehört er g
So war's doch immer,
die Kleinen hängt man,und
die Großen
lässt man laufen.