Abgehörtes Merkel-Handy:Generalbundesanwalt will nicht in NSA-Affäre ermitteln

Hinweise auf US-Überwachung von Merkels Handy

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schaut im Bundestag auf ihr Handy.

(Foto: picture alliance / dpa)

Es stünden weder Zeugen noch belastende Dokumente zur Verfügung: Der Lauschangriff des US-Geheimdienstes NSA auf Merkels Handy und die Spähaktionen gegen Bundesbürger bleiben wohl strafrechtlich folgenlos. In der Regierung regt sich Unmut gegen Generalbundesanwalt Range.

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo

Generalbundesanwalt Harald Range wird nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR keine Ermittlungen wegen Spionage in der NSA-Abhöraffäre aufnehmen. Aus Kreisen der Bundesanwaltschaft verlautet, weder wegen des vermuteten massenhaften Abhörens deutscher Staatsbürger noch wegen der jahrelangen Überwachung eines Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel durch amerikanische Geheimdienste würden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

In beiden Fällen gab es monatelange Vorprüfungen durch die Karlsruher Behörde, bei denen Material gesammelt wurde, um festzustellen, ob die Unterlagen für einen Anfangsverdacht reichen oder nicht. Als Beschuldigte hätten ehemalige NSA-Chefs geführt werden können. Ranges Leute wollen keine Ermittlungsverfahren einleiten. Entsprechende Schriftstücke sollen dem Generalbundesanwalt seit etlichen Wochen vorliegen. Der 66-jährige Spitzenjurist hat sie bislang nicht unterschrieben. Auf Anfrage erklärte Range am Dienstag, er werde "alsbald eine abschließende Entscheidung bekannt geben".

Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hätten Ermittlungen nur symbolhaften Charakter gehabt. Es gebe keine Möglichkeit, heißt es in Karlsruhe, an belastbares Material über die Aktivitäten von NSA und dem britischen Abhördienst GCHQ in Deutschland zu kommen. Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung. Rechtshilfeersuchen an US-Behörden würden vermutlich unbeantwortet bleiben. Die Ermittler hatten auch versucht, über deutsche Regierungsstellen und über deutsche Geheimdienste an Informationen zu gelangen. Die Antwort soll stets gewesen sein, man habe nur Zeitungswissen. Der Spiegel, der die Abhöraktion gegen die Kanzlerin publik gemacht hatte, verweigerte unter Berufung auf den Quellenschutz die Herausgabe von Unterlagen aus dem Snowden-Archiv. Vergeblich versuchte Karlsruhe, über Vertraute des Whistleblowers Dokumente oder eine schriftliche Stellungnahme Snowdens zu erhalten.

Widerstand der Mitarbeiter

In der Bundesregierung gibt es Unmut über die Behandlung des Falles durch Generalbundesanwalt Range. Wegen seiner angeblich zögerlichen Haltung wird er stark kritisiert. Auch in seiner eigenen Behörde gibt es Kritik am Chef. Zeitweilig schien er entschlossen, Ermittlungen einzuleiten, stieß dabei auf Widerstand seiner eigenen Mitarbeiter und traf dann wochenlang keine Entscheidung.

Ein Sprecher Ranges erklärt dazu, einer "abschließenden Bewertung" hätten noch "offene ergänzende Anfragen und Abklärungen" entgegengestanden. Zudem habe die Behörde noch ein Gutachten der Bundesregierung vom 2. Mai zu einer möglichen Vernehmung Snowdens vor dem Untersuchungsausschuss auswerten müssen. Die Bundesregierung hatte Range früh signalisiert, dass er bei der Prüfung freie Hand habe. So verabredete Justizminister Heiko Maas (SPD) mit Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), etwaige Ermittlungen dürften nicht aus außenpolitischen Gründen gestoppt werden.

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