US-Bundesstaat Colorado:Kündigung wegen eines spendierten Schulessens

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Küchenchefin aus Colorado wegen ihrer Barmherzigkeit gefeuert (Foto: dpa)

Eine hungrige Erstklässlerin hat zu wenig Geld für die Mittagspause dabei. Die Küchenchefin einer Grundschule im US-Bundesstaat Colorado hat ein Einsehen - und gibt ihr das Essen umsonst. Daraufhin wird die Frau gefeuert.

Robin Hood tat der Legende nach etwas Unrechtes, in dem er die Reichen beraubte und die Armen beschenkte. Dennoch wurde er begnadigt. In den USA gibt es nun einen Fall, in dem Wohltätigkeit bestraft wird.

Della Curry, Küchenchefin der Gemeinde Cherry Creek im US-Bundesstaat Colorado wurde zum Verhängnis, dass sie umsonst ein Essen herausgab. "Ich hatte eine Erstklässlerin vor mir, die weinte, weil sie nicht genug Geld für das Mittagessen hatte. Ja, ich habe ihr zu essen gegeben.", sagt die Mutter von zwei Kindern. Daraufhin wurde sie von der Schulbehörde gefeuert.

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Nun prangert die barmherzige Kantinenchefin auf ihrer Facebook-Seite " No Child goes hungry" die Richtlinien ihrer ehemaligen Vorgesetzten an. Dem Gesetz sieht vor, dass Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten bekommen.

Curry zufolge haben aber auch Kinder aus Familien mit einem Einkommen über der Grenze oftmals nicht genügend Geld für eine Mahlzeit dabei. Außerdem kritisiert die ehemalige Küchenchefin die mangelnde Nahrhaftigkeit des Schulessens und beanstandet, dass die Kinder davon nicht satt würden. "Ich weiß, dass ich das Gesetz gebrochen habe, aber dieses Gesetz muss geändert werden."

Für das laienhafte Rechtsempfinden ungerecht anmutende Entlassungen gab es in der Vergangenheit auch in Deutschland. Das Musterbeispiel einer sogenannten Bagatellkündigung ist wohl der Fall Emmely aus dem Jahr 2009, das zum Symbol sozialer Ungerechtigkeit wurde.

Die Berliner Supermarktkassiererin löste zwei von Kunden verlorene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro für sich selbst ein. Deshalb verlor sie kurz darauf ihren Job. Die Frau, die mittlerweile verstorben ist, gewann später vor dem Bundesarbeitsgericht den Prozess und ihre Kündigung wurde aufgehoben.

Dies ist allerdings ein Einzelfall. Nach der herrschenden Rechtsprechung sind Kündigungen wegen Bagatelldelikten nach wie vor rechtens, selbst wenn es dabei nur um winzige Beträge geht.

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