Wegen eines sexuellen Übergriffs auf eine 19-Jährige hat das Hamburger Landgericht einen Afghanen zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde nach dem Jugendstrafrecht gefällt. Der Täter kann sein genaues Geburtsdatum zwar nicht nennen, ist aber etwa 19 Jahre alt.
Die Strafkammer sah als erwiesen an, dass der Flüchtling mit der jungen Frau von der Reeperbahn zum S-Bahnhof Stellingen gefahren war. Dort habe er sie verletzt und "sexuelle Handlungen" an ihr vorgenommen. "Es gab ein nicht einvernehmliches Geschehen", sagte die Vorsitzende der Jugendkammer.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung gefordert. Dem Mann hätte die Ablehnung der Frau bewusst sein müssen, sagte der zuständige Staatsanwalt. "Das Opfer hatte typische Abwehrverletzungen." Die Bissspuren am Körper der 19-Jährigen bewertete er als Indiz für Gewalt des Angeklagten.
Verteidigung plädiert auf Freispruch
Die Verteidigung hatte dagegen einen Freispruch verlangt und die Verletzungen des Opfers als Folgen eines "unbeholfenen Liebesspiels" bezeichnet.
Die Nebenklage hielt das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß für zu niedrig, erhob aber keine eigene konkrete Forderung.
In dem Prozess wurde auch ein Rechtsmediziner zu Rate gezogen. Dieser vertrat die Einschätzung, dass dem Opfer höchstwahrscheinlich Drogen verabreicht worden waren. Die 19-Jährige selbst hatte angegeben, sich an kaum etwas aus der Nacht erinnern zu können.