Wie viel Schatten durch hohe Bäume ist zumutbar? Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen wollten die Stadt Bielefeld zwingen, zwei hohe Eschen zu fällen, die in einem Park stehen und im Sommer Schatten auf ihr Grundstück werfen.
Doch das Ehepaar aus Bielefeld ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Klage gescheitert. Die Kläger argumentieren, dass der Baumschatten eine Nutzung des Gartens weder zur Erholung noch zur Aufzucht ihrer Bonsai-Kulturen zulasse. Vor dem BGH unterlagen die beiden am Freitag mit der Forderung an die Stadt Bielefeld, die zwei hohen Eschen in einem öffentlichen Park zu fällen.
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Das Gericht stellte fest, nach ständiger Rechtsprechung müssten sogenannte negative Emissionen - etwa wenn Bäume oder Bauten Licht und Luft abhalten - geduldet werden, solange sie nicht unerträglich sind.
Die Kläger waren zuvor bereits vor dem Landgericht Bielefeld und dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm gescheitert. Das OLG hatte argumentiert, dass Schatten eine hinzunehmende Einwirkung auf das Grundstück sei. Das Laub der Eschen verdecke die Sonne auch nicht ganzjährig.