Verfolgte Homosexuelle können in der EU ein Recht auf Asyl haben. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Der Gerichtshof stellte fest, dass Homosexuelle eine "soziale Gruppe" im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention seien. Zielten Strafen speziell auf Homosexuelle ab, müssten sie daher als eine Gruppe angesehen werden, "die von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird".
Laut Urteil ist die Androhung von Strafen allein aber noch kein für Asyl ausreichender Eingriff in die Grundrechte von Homosexuellen. Schutz vor Verfolgung müssen ihnen die EU-Mitgliedstaaten erst dann gewähren, wenn Freiheitsstrafen in den jeweiligen Herkunftsländern auch "tatsächlich verhängt werden".
Für die Identität des Menschen bedeutsam
Nach Auffassung der Luxemburger Richter können Asylbehörden von einem Flüchtling überdies nicht verlangen, dass er seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält oder sich bei ihrem Ausleben zurückhält, um eine Verfolgung zu vermeiden. Sie sei für die Identität des Menschen so bedeutsam, dass ein Verzicht darauf nicht verlangt werden könne, hieß es in Luxemburg.
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Im konkreten Fall ging es um drei schwule Männer aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal. In ihren Heimatländern steht Homosexualität unter schwerer Strafe, daher hatten die drei Afrikaner in den Niederlanden Asyl beantragt. Niederländische Richter hatten den EuGH um Auslegung einer EU-Richtlinie über den Flüchtlingsschutz gebeten. Nach der Entscheidung aus Luxemburg müssen die niederländischen Behörden nun die Fälle wieder bewerten.