Zweckentfremdung von Wohnungen:Behörden sollen härter gegen illegale Vermietung vorgehen

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Lukratives Geschäft: Mehr als 2000 Wohnungen würden auf diversen Onlineportalen für Urlauber angeboten, schätzt der Mieterverein. Screenshot: Airbnb (Foto: N/A)
  • Schon jetzt würden mehr als 2000 Wohnungen illegal an Urlauber vermietet, schätzt der Mieterverein - und verlangt deshalb vom Freistaat, das Gesetz über die Zweckentfremdung zu verschärfen.
  • Ein Vorbild könne Hamburg sein. Dort gehe man sehr erfolgreich gegen das Problem vor.
  • Die Vermietung von Wohnraum an Feriengäste ist lukrativ, weil diese durchaus bereit seien, 100 Euro pro Nacht zu bezahlen.

Von Bernd Kastner

Der Mieterverein sagt dem illegalen Vermieten von Ferienwohnungen den Kampf an. Auf mehr als 2000 schätzt die Vereinsvorsitzende Beatrix Zurek die Zahl dieser Domizile, die Urlaubern auf diversen Internetportalen angeboten werden. Vermutlich sind aber viele Wohnungen auf Portalen wie Airbnb oder Wimdu parallel eingestellt. Unabhängig davon rechnet Zurek damit, dass die Nachfrage weiter steige und so 3000 bis 4000 weitere Wohnungen dem ohnehin angespannten Mietmarkt entzogen werden könnten. Trotz 60 000 Hotelbetten in München liege das Übernachten in Ferienwohnungen im Trend und sei vor allem für die Vermieter sehr lukrativ: "Ein Touri ist ein bisschen pflegeleichter als ein Mieter", sagt Zurek. Ein Urlauber ziehe rasch wieder aus und zahle mehr. Wer 100 Euro pro Nacht verlange, mache mit seiner Wohnung deutlich mehr Gewinn, als wenn er sie normal vermiete.

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Das soll ein Ende haben, weshalb der Mieterverein den Freistaat auffordert, das entsprechende Gesetz über die Zweckentfremdung von Wohnungen zu verschärfen. Vorbild solle Hamburg sein, wo seit zwei Jahren das illegale Vermieten von Ferienwohnungen bekämpft werde mit einer "sehr griffigen, pfiffigen Regelung", wie Zurek lobt. Dort sei allein schon das Anbieten einer nicht genehmigten Ferienwohnung rechtswidrig und mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro belegt.

Warum Hamburg als Vorbild gilt

Dieselbe Strafe drohe dem Online-Portalbetreiber, der zudem den Behörden umfassend Auskunft geben müsse über seine Anbieter. Er müsse etwa preisgeben, wie viel der Vermieter an einer Wohnung verdiene. Verweigere ein Portalbetreiber die Auskunft, drohen erneut bis zu 50 000 Euro Bußgeld. Hamburg erlaube auch, im Extremfall einen Treuhänder für eine Wohnung einzusetzen, der durchsetze, dass sie wieder normal vermietet wird. Sobald in Bayern ähnliche Paragrafen gelten, könnte die Stadt München ihre darauf basierende Verordnung entsprechen verschärfen.

Die Zahl der legal vermieteten Ferienwohnungen hält Zurek für "überschaubar". Dafür brauche man von der Stadt eine Genehmigung. Keinen Ärger mit der Behörde bekomme man, wenn man nur an ein paar Wochenenden im Jahr Urlauber in seine Wohnung lasse oder während der zwei Oktoberfest-Wochen. Geschieht dies aber ohne Absprache mit dem eigenen Vermieter, drohe Ärger mit diesem.

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Was die Stadt München bisher unternimmt

Schon jetzt verlangt der Mieterverein vom städtischen Wohnungsamt, konsequenter gegen illegale Urlaubsvermietung vorzugehen. Die Stadt müsse "wagemutiger" agieren und nicht erst dann, wenn sie juristisch wasserdicht eine illegale Vermietung beweisen könne.

Das Wohnungsamt will noch vor der Sommerpause eine "Sondergruppe" aus spezialisierten Mitarbeitern installieren, um intensiver gegen illege Ferienwohnungen vorzugehen. Der Stadtrat hat dafür 5,5 neue Stellen genehmigt. Im vergangenen Jahr seien 113 Hinweise auf solche Urlaubsdomizile bearbeitet worden, so ein Sprecher, 29 illegale Vermietungen habe man beendet. Zwischen 2009 und 2013 habe das Amt insgesamt rund 850 Wohnungen "gerettet", die in irgendeiner Weise zweckentfremdet waren, weil sie beispielsweise leer standen. Jährlich liefen etwa 2300 entsprechende Verfahren.

© SZ vom 06.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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