Wellenbad:Bürgerbegehren nicht zulässig

Lesezeit: 2 min

Ein Bürgerbegehren fürs Hallenbad gab es in Wolfratshausen. In Penzberg ist das wohl nicht möglich. (Foto: Manfred Neubauer)

Penzberg lehnt Wellenbad-Petition ab, weil sie die Zuständigkeit der Stadtwerke betrifft

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Es sind deutliche Worte: Ein Bürgerbegehren, das den Erhalt des Wellenbades zum Ziel hat, ist nicht zulässig, und es bleibt beim Abbruch des Schwimmbades und der damit einhergehenden Schließung für zwei Jahre und vier Monate. Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD), Ordnungsamtschef Peter Holzmann und Stadtwerkeleiter Josef Vilgertshofer informierten am Donnerstag bei einem Pressegespräch, dass das von der Schwimmgesellschaft Oberland (SGO) initiierte Bürgerbegehren ins Leere läuft. Denn das Begehren richtet sich an den Stadtrat, der über dessen Zulässigkeit entscheidet. Errichtung, Betrieb, Instandsetzung und Unterhalt des Wellenbad indes ist laut Satzung allein die Aufgabe des Kommunalunternehmens Stadtwerke Penzberg. Ein Bürgerbegehren sei das falsche Instrument, sagte Bürgermeisterin Zehetner.

SGO-Vorsitzender Wolfgang Kling hatte angekündigt, diese Woche noch mit der Aktion zu starten. 1500 bis 2000 Unterschriften möchte der Verein sammeln. Rund 1350 Unterschriften von Penzberger Wahlberechtigten wären nötig, um einen Bürgerentscheid herbeiführen zu können. Man habe den Sachverhalt geprüft, ohne den genauen Wortlaut des Bürgerbegehrens zu kennen, sagte Holzmann. Der sei aber auch nebensächlich. Denn aus der Satzung der Stadtwerke ergebe sich, dass das Wellenbad deren originäre Aufgabe sei. Zehetner ergänzte, dass der Stadtrat in wenigen Ausnahmen dem Verwaltungsrat der Stadtwerke eine Weisung erteilen könnte. Allerdings explizit nicht beim Wellenbad.

Freizeit
:Penzberg baut neues Hallenbad

Der alte Gebäude wird abgerissen, der Neubau soll 12 Millionen Euro kosten. Noch ist offen, ob es wieder ein Wellenbecken geben wird.

Von Alexandra Vecchiato

Um sicher zu gehen, hat Holzmann das Landratsamt Weilheim-Schongau als Rechtsaufsichtsbehörde und den bayerischen Städtetag kontaktiert. Dort sei ihm das Ergebnis seiner Vorprüfung bestätigt worden. Wenn Unterschriften gesammelt würden, könnten diese lediglich dazu dienen, ein Stimmungsbild widerzuspiegeln.

Wolfgang Kling bleibt skeptisch. Er rechne es der Bürgermeisterin hoch an, dass sie ihn über den Inhalt des Pressegesprächs vorab informiert habe, sagte er. Dennoch wolle er nun selbst Juristen prüfen lassen, ob das mit der Nichtzuständigkeit so stimme. "Dann könnte man ja alles aushebeln, wenn man eigene Gesellschaften und ähnliches gründet. Dann würde es in Zukunft keine Bürgerbegehren mehr geben." Ob er und seine Mitstreiter trotzdem Unterschriften sammeln werden, soll sich an diesem Freitag entscheiden. Die Listen seien jedenfalls vorbereitet, sagte Kling.

Der Verwaltungsrat der Stadtwerke hatte sich am Mittwoch mit dem Neubau eines Schwimmbades befasst. Etwa 20 Minuten lang beriet das Gremium zunächst nicht öffentlich, ob das Thema Wellenbad künftig im Beisein von Bürgern behandelt werden soll. Der Verwaltungsrat sprach sich dafür aus und folgte damit einem Antrag der Bürger für Penzberg (BfP). Nur wenn es um Vertragsvergaben, Personal oder sonstige Gründe der Geheimhaltung gehe, blieben Zuhörer außen vor.

Penzberg
:Protest gegen Wellenbad-Abriss

Wolfgang Kling, Chef der Schwimmgemeinschaft Oberland, sieht keine Notwendigkeit für ein neues Hallenbad in Penzberg. Gegen die Pläne will er eine Petition an den Landtag richten oder ein Bürgerbegehren initiieren.

Von Alexandra Vecchiato

Die BfP will das neue Bad an einem anderen Standort errichten lassen. Das Wellenbad könnte so in Betrieb bleiben während der Bauzeit. Dem erteilte der Verwaltungsrat jedoch eine Absage. Die Stadtwerke planen, das alte Bad abzureißen und ein neues an selber Stelle für zwölf Millionen Euro zu errichten. Was zur Folge hat, dass die Penzberger zwei Jahre und vier Monate ohne Hallenbad auskommen müssen. Zwar hatte das Kommunalunternehmen Das Büro Constrata auf einer städtischen Fläche zwischen Montessori-Schule, Seeshaupter und Birkenstraße grob planen lassen, ob dort ein Schwimmbad mit Sauna Platz fände. Doch ist das Areal ist als Retentionsfläche Teil des Hochwasserschutzkonzepts - und steht also nicht zur Verfügung. Zudem müsste der Stadtrat zustimmen, das Grundstück den Stadtwerken zu überlassen. All dies würde den Zeitplan für Ausschreibungen und Vergaben durcheinanderbringen. Deshalb bleibt es beim Abriss des Wellenbads. Bis Ende März soll feststehen, ob sich eine Sauna rechnet. Die würde das Projekt um ein paar Millionen Euro verteuern.

© SZ vom 17.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: