Prozess:Gewehrübergabe ohne Erlaubnis

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Gericht verurteilt ehemaligen Wolfratshauser Waffenhändler

Von Barbara Briessmann, Wolfratshausen

"Eine Gefälligkeit, für die Sie teuer bezahlen müssen", resümiert Richter Helmut Berger im Amtsgericht Wolfratshausen am Mittwoch. Auf der Anklagebank sitzt ein früherer Waffenhändler, der das Gewehr eines Bekannten eingelagert hatte und es ihm nach Geschäftsaufgabe wieder gab - ohne die Berechtigung des Mannes für den Besitz der Waffe zu überprüfen. Deswegen wurde der Waffenhändler zu einer Geldstrafe verurteilt, was er jedoch anfocht. Einen Freispruch bekommt er nicht, allerdings muss er jetzt weniger bezahlen. "Sie wissen doch selber, dass Sie eine erlaubnispflichtige Waffe nicht ohne Nachweis herausgeben dürfen", so der Richter. "Sie sind der Fachmann."

Immer wieder versucht sich der 71-jährige Österreicher mit Erklärungen herauszuwinden aus der misslichen Situation im Gericht. Er habe dem anderen doch nur einen Gefallen tun wollen, habe sich nichts dabei gedacht, die Waffe zurückzugeben, die mehr als ein Jahr lang in seinem Wolfratshauser Geschäft lag, bis er dieses aus Altersgründen im Sommer 2015 schloss.

Als Zeuge im Prozess tritt der ehemalige Kunde auf. Er habe den Scheibenstutzen aus dem Jahr 1836 von einem Freund geschenkt bekommen, erzählt er dem Gericht. Er habe das Gewehr auf seine Waffenbesitzkarte vom Landratsamt in Bad Tölz eintragen lassen wollen. Als die Genehmigung sich hinauszögerte, habe der ebenfalls 71-jährige Zeuge die Waffe ins Geschäft des Angeklagten gebracht, ihm die Situation erklärt und ihn gebeten, das Gewehr einzulagern, bis er die Berechtigung zum Besitz dieser Waffe vom Amt hätte.

Mehr als ein Jahr verging. Als der Angeklagte sein Waffengeschäft schließen wollte, um in den Ruhestand zu gehen, rief er den Eigentümer des Gewehrs an. "Ich habe ihm gesagt, dass er es abholen soll, weil ich es nicht mehr länger einlagern kann", berichtet der 71-Jährige dem Richter und dem Staatsanwalt. Der Zeuge bestätigt diese Version. Er sei dann zu dem Laden gegangen, um seinen Stutzen abzuholen. "Haben Sie gesagt, dass Sie noch gar keine Erlaubnis für den Besitz dieser Waffe haben?", will der Richter wissen. "Das habe ich ihm nicht gesagt", antwortet der Zeuge.

"Und Sie haben nicht gefragt", stellt der Richter gegenüber dem Angeklagten fest. "Ich habe gedacht, dass er die Genehmigung hat", antwortet dieser, was Richter Berger langsam erzürnt. "Sie sind ein Fachmann, sie kennen sich im Waffenrecht aus", wiederholt er. "Das darf Ihnen nicht passieren." Allerdings könne man angesichts seiner kleinen Rente von rund 650 Euro über die Höhe der Strafe nachdenken. Das Urteil müsse aber auf "vorsätzlichen Verstoß gegen das Waffengesetz" lauten, er habe die Schusswaffe an einen Unberechtigten herausgegeben. Damit sei der 71-Jährige vorbestraft.

Das lässt die Ehefrau des Angeklagten, die im Besucherbereich sitzt, aufbrausen. "Was heißt denn da absichtlich", ruft sie. "Du hast dir nie etwas zuschulden kommen lassen." Sie wird ermahnt, ruhig zu sein. Der Staatsanwalt erklärt, dass vorsätzlich nicht absichtlich bedeute. Außerdem tauche die Strafe in keinem Führungszeugnis auf, so der Richter, sondern werde nur ins Bundeszentralregister eingetragen. Statt der ursprünglichen 60 Tagessätze zu 20 Euro fällt die Strafe mit 40 Tagessätzen deutlich niedriger aus, das sind 800 Euro.

© SZ vom 18.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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