Immer wieder stehen während der Urlaubszeit Bootsanhänger am Straßenrand. Einen Fall an der Waldschulstraße hatte der Bezirksausschuss Trudering-Riem zum Anlass genommen, dort eine Parkzone nur für Pkw zu beantragen, da die Situation sonst unübersichtlich sei. Aus dem Kreisverwaltungsreferat kam nun jedoch eine Absage: Die Straßenverkehrsordnung erlaube das Parken von Anhängern ohne Zugfahrzeug am Straßenrand ohnehin nur für längstens zwei Wochen. Im speziellen Fall hätten sich außerdem weder die Münchner Verkehrsgesellschaft noch andere Einrichtungen beschwert, dass sie nicht mehr durchkämen, zudem bleibe trotz des Bootes eine Durchfahrtsbreite von drei Metern. Bedenken müsse man auch, dass eine Zone nur für Pkw das Problem lediglich in andere Straßen verlagern würde. Der Bezirksausschuss nahm dies zur Kenntnis.
Trudering:Legaler Ankerplatz
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