Prozess:Wegen Schlägerei angeklagt

Starnberger Amtsgericht stellt Verfahren gegen Geldauflage ein

Nach durchzechter Nacht hatten sich mehrere junge Männer im Juli vergangenen Jahres in einer Gilchinger Kellerbar geprügelt. Die Polizei ermittelte drei Gäste aus dem Ort, die später wegen vorsätzlicher Körperverletzung Strafbefehle kassierten. Sie sollten jeweils 2700 Euro zahlen, doch die Gilchinger weigerten sich, diese Geldstrafe anzunehmen. Deshalb kam es jetzt zum Prozess vor dem Amtsgericht Starnberg. Am Ende wurde das Verfahren gegen Geldauflagen von jeweils 900 Euro eingestellt.

Einer der Angeklagten erklärte zuvor, selbst von einem Faustschlag getroffen worden zu sein und sich vielleicht gewehrt zu haben. Der 26-Jährige erzählte, in der Nacht einiges getrunken zu haben und sich "nicht mehr richtig erinnern" zu können. Das gaben auch seine beiden mitangeklagten Freunde an, die ebenfalls betrunken gewesen waren. Ein Begleiter hatte damals zudem unter Einfluss von Medikamenten gestanden und war daher laut seines Anwalts womöglich nicht mehr steuerungsfähig.

Verletzt wurde seinerzeit ein Gautinger, der nach einem Schlag auf den Hinterkopf die Polizei alarmierte. Die Richterin fragte nun den Techniker, weshalb es zu dem Streit in der Bar gekommen sei. Der 29-Jährige hatte in der Nacht auch recht viel getrunken; er konnte sich nur daran erinnern, dass einer der Männer ihm gesagt habe, dass er "nicht nerven und sich schleichen" solle. Der Zeuge, der in dem Gemenge den Schlag auf den Kopf gesehen haben will, war nach einer Operation unfähig, im Gericht auszusagen.

© SZ vom 30.09.2017 / deu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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