Prozess:Exhibitionist verurteilt

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Amtsgericht verhängt viermonatige Bewährungsstrafe gegen 65-Jährigen.

Von Christian Deussing, Starnberg

Der korpulente Mann hat schon in vier Fällen in der S-Bahnlinie zwischen München und Tutzing Fahrgäste belästigt und geschockt. Er hatte vor meist jüngeren Frauen sein Glied entblößt und onaniert. Der wohl bisher letzte Fall spielte sich laut Anklage im November vorigen Jahres gegen 23 Uhr in der S 6 von Gauting nach Starnberg ab, als der Mann zunächst hinter seiner Aktentasche sein Genital anfasste und sie dann anhob. Bislang kam der Münchner mit Geldstrafen davon, doch diesmal verhängte das Starnberger Amtsgericht gegen ihn wegen "exhibitionistischer Handlung" eine viermonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem hat der 65-jährige Angeklagte, den ein Bewährungshelfer unterstützen wird, 1000 Euro an den Kinderschutzbund zu zahlen.

"Das ist absolut der letzte Warnschuss, sonst gehen Sie ins Gefängnis", erklärte Richter Franz von Hunoltstein. Damit nicht wieder derartige sexuelle Belästigungen und Übergriffe passieren, verfügte das Gericht auch eine tiefenpsychologische Sexualtherapie oder ähnliche Behandlungen. Der Instrumentenbauer war geständig und zeigte Reue. Er sei damals in der S-Bahn angetrunken gewesen und habe "Probleme gehabt", sagte er mit leiser und verschämter Stimme. Er bot dem Opfer des vierten Falls - eine Studentin aus Tutzing - Schmerzensgeld an. Doch die 28-Jährige lehnte ab. Sie schilderte nochmals die damalige Situation im Zug, in dem nur wenig Fahrgäste gesessen haben.

Sie habe auf den Vorfall geschockt reagiert und sich gleich zu einem Ehepaar umgesetzt. Als es kurz darauf ausgestiegen sei und sie nicht gewusst habe, ob sich der Mann noch in der Bahn befand, habe sie noch mehr Angst verspürt. In Tutzing war die Studentin, wie verabredet, von ihrer Mutter abgeholt worden. "Jetzt kam in mir Wut und Ekel auf, ich habe mich benutzt und erniedrigt gefühlt", erzählte das Opfer in der Verhandlung, während der Angeklagte seinen Blick senkte. Sie betonte auch, seit der Tat zu vermeiden, abends in der S-Bahn zu fahren. Am Tag nach der Tat hatte die Studentin Strafanzeige bei der Bundespolizei erstattet, die anhand der Videobilder in der S-Bahn den Serientäter ermitteln konnte. Der Amtsrichter dankte der jungen Frau auch für ihre Zeugenaussage. Denn dies zeige, wie "belastend und einschränkend" die Folgen exhibitionistischer Taten für die Betroffenen seien.

Der Angeklagte bedauerte nochmals sein Verhalten. Er trinke seit dem letzten Vorfall "keinen Tropfen Alkohol mehr" und werde mit Hilfe des "Kreuzes ein guter Mensch", versicherte der 65-Jährige. Hierbei forderte aber Richter Hunoltstein den Münchner auf, sich "nicht auf den lieben Gott und den Herrn da oben zu verlassen", sondern sich auch selbst um die guten Vorsätze zu kümmern und sich therapieren zu lassen.

© SZ vom 19.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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