Schwabing:Neue Hoffnung

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Nach dem verlorenen Musterprozess soll es für die GBW-Mieter am Ackermannbogen eine politische Lösung geben

Von Ellen Draxel, Schwabing

Die Mieter der GBW-Wohnungen an der Schwabinger Adams-Lehmann-Straße schöpfen wieder Hoffnung. Nach dem verlorenen Prozess vor dem Münchner Landgericht Anfang Mai, bei dem der Vermieterin GBW das Recht zugesprochen wurde, für den einkommensorientiert geförderten Wohnraum (EOF) der Anlage dieselben Mieterhöhungen wie für frei finanzierte Wohnungen zu verlangen, hat nun das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr reagiert. Aktuell prüfe man, so Staatssekretär Josef Zellmeier (CSU), "was für die Mieter getan werden kann und wie wir bei den künftigen Förderungen die Möglichkeiten für Mieterhöhungen einschränken können". Sprecherin Kathrin Fändrich konkretisiert auf SZ-Nachfrage: Man prüfe "Lösungsmöglichkeiten sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft".

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte den Ball nach der für die Mieter enttäuschenden Gerichtsentscheidung wieder ins Rollen gebracht. In einem Brief an Bauministerin Ilse Aigner (CSU) hatte er betont, er unterstütze das Anliegen der Mietergemeinschaft "ausdrücklich", sehe aber seitens der Stadt "keine weiteren Eingriffsmöglichkeiten". Denn bei den 104 GBW-Wohnungen in der Siedlung am Ackermannbogen handle es sich um einen "Altfall" der EOF-Förderung.

Konkret heißt das: Als 2008 die ersten Bewohner in die Schwabinger Wohnungen einzogen, durfte die Miete zwar nicht höher als neun Euro liegen. Doch die Regelungen des staatlichen Programms, das für ganz Bayern gilt, erlaubten und erlauben bis heute in diesen Fällen Mieterhöhungen, die, wie Reiter es ausdrückt, "für die Stadt München aufgrund der anziehenden ortsüblichen Vergleichsmieten nicht ideal sind". Für die Mieter, die zumeist in Berufen mit geringem Verdienst arbeiten, etwa als Erzieherin, Koch, Busfahrer oder Sekretärin, entstehen so nicht bezahlbare Steigerungen.

Inzwischen hat die Kommune reagiert: So darf seit 2009 auf städtischen und seit 2015 auch auf privaten, aber von der Kommune geförderten Grundstücken die Anfangsmiete bei einkommensorientiert geförderte Wohnungen die kompletten ersten fünf Jahre nicht erhöht werden. Außerdem muss die Miete bei jeder Anpassung mindestens 1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben. Aber für die Haushalte an der Adams-Lehmann-Straße kommen diese neuen Vorgaben zu spät. Reiter bat deshalb Ministerin Aigner, auszuloten, "inwieweit der Freistaat eine geeignete Lösung sieht, mit der die Schlechterstellung dieses und weiterer Altfälle korrigiert werden kann".

Der Münchner Mieterverein fordert ebenfalls eine politische Entscheidung. "Der Freistaat lässt ausgerechnet Geringverdiener im Stich", fasst Geschäftsführer Volker Rastätter seine Kritik zusammen. "Und das, obwohl er selbst die GBW verkauft hat und die Mieter deswegen überhaupt diese Mieterhöhungen bekommen. Das Mindeste wäre, dass der Freistaat die Zuschüsse für diese Mieter erhöht."

Den Bewohnern am Schwabinger Ackermannbogen genügt es jedenfalls nicht, wenn nur die aktuellen oder gar zukünftigen Mieterhöhungen ausgeglichen werden. "Wir streben eine komplette Schadloshaltung an", erklärt der Anwalt der Mietergemeinschaft, Michael Löffler. "Oder aber eine Klage."

© SZ vom 06.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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