Rundfunkgebühren:Auswandern ist nicht genug

Lesezeit: 2 min

Fast 1600 Euro wollte der Beitragsservice von Regina Fendl-Wittenbrink. Die Forderung zog einen umfangreichen Schriftwechsel nach sich. (Foto: Catherina Hess)

Erst kamen Mahnungen, dann drohte die Zwangsvollstreckung: Eine Münchnerin soll fast 1600 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen - obwohl sie sieben Jahre in Graz gelebt hat.

Von Anant Agarwala

Eigentlich müsse sie jetzt Tag und Nacht fernsehen, sagt Regina Fendl-Wittenbrink. "Tatort", "Heute-Journal" und "Jauch" anschauen, das "Traumschiff" und die "Rosenheim Cops". Um so quasi die 1588,05 Euro wieder reinzuholen. Dieser Betrag stand vorgedruckt auf dem Überweisungsträger, den Fendl-Wittenbrink im Frühjahr 2013 per Post bekam. Absender: der Beitragsservice, der in Deutschland die Rundfunk- und Fernsehgebühren eintreibt, früher als Gebühreneinzugszentrale bekannt. Im beigelegten Brief stand als Begründung: Nachzahlungen für die vergangenen sieben Jahre seien fällig.

Allein, Fendl-Wittenbrink hatte zuvor sieben Jahre lang in Österreich gewohnt. Den Mietvertrag für ihre Wohnung in Haidhausen hatte sie gekündigt, sich im August 2005 beim Kreisverwaltungsreferat abgemeldet, ihr Bankkonto aufgelöst, sich in Graz wieder angemeldet und dort dann auch Gebühren bezahlt - für das österreichische Fernsehen. Von der GEZ hörte sie nichts mehr, trotz Nachsendeantrags. Warum auch, Regina Fendl-Wittenbrink hatte ihren Wohnsitz in Deutschland abgemeldet, hier weder Wohnung noch Fernseher.

Das reicht aber nicht. Wer ins Ausland zieht, muss sich nicht nur aus Deutschland abmelden, sondern beim Beitragsservice separat kündigen. So steht es in §4, Absatz 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Das weiß freilich fast niemand.

Erst kamen Mahnungen, dann drohte die Zwangsvollstreckung

Regina Fendl-Wittenbrink, die 2012 zurück nach München gekommen war, nahm die Forderung, die sie vor eineinhalb Jahren erreichte, daher zunächst auch nicht ernst. "Ich habe das für einen Irrtum gehalten", sagt sie, "für eine Geschichte, die ich mit einem Anruf regeln könnte." Sie hat mit dem Kundenservice telefoniert, die An- und Abmeldungen gefaxt.

"Man hat mir dann mehr oder weniger unfreundlich mitgeteilt, dass ich im Unrecht sei." Auch wenn sie im Ausland gelebt und keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen habe - wer nicht kündige, müsse zahlen. Sie schrieb dann einen Brief, bat um eine Kulanzlösung. Als Antwort kamen zunächst Mahnungen, dann die Androhung einer Zwangsvollstreckung.

Nach über einem Jahr kommen doch noch gute Nachrichten

Ein befreundeter Anwalt riet Fendl-Wittenbrink dazu, sofort einzulenken. "Sie hätten sonst womöglich mein Gehalt gepfändet", sagt sie. Also bat sie um Ratenzahlung, je 300 Euro über fünf Monate. Der Anwalt ergänzte das Schreiben um den Satz, die Zahlung erfolge vorbehaltlich, er wolle die Sache prüfen. Seit Juli nun gehen monatlich neben dem normalen Rundfunkbeitrag 300 Euro von ihrem Konto ab.

Für sieben Jahre, in denen ihr Fernseher in Österreich stand und dort monatlich 25,18 Euro an Gebühren kostete. Regina Fendl-Wittenbrink will lieber nicht darüber nachdenken, was sie mit den 1500 Euro alles machen könnte. Mehr noch als das Geld aber ärgere sie die verschwendete Zeit und Energie, sagt sie. Hoffnung, das Geld zurückzubekommen, habe sie nicht.

Doch es gibt gute Nachrichten. Auf Anfrage der SZ kündigt der Beitragsservice an, aus Kulanz auf 836,02 Euro zu verzichten. Dies seien alle Gebühren bis Ende 2009. Warum er nicht auf den vollen Betrag verzichtet? Frau Fendl-Wittenbrink hätte doch kündigen müssen, so stehe es in §4, Absatz 2.

© SZ vom 16.09.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: