Ramersdorf:Absage aus dem Amt

Hechtseestraße wird nicht in Tempo-30-Zone aufgenommen

Die Hechtseestraße wird nicht in die Tempo-30-Zonenregelung der umliegenden Wohnstraßen aufgenommen. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat einer Forderung nach Geschwindigkeitsbegrenzung aus der Bürgerversammlung für Ramersdorf nun eine Absage erteilt. Die städtische Verkehrsbehörde weist in ihrer Mitteilung an den Bezirksausschuss Ramersdorf-Perlach darauf hin, dass sich die Anordnung einer Tempo-30-Zone nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken darf. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen laut KVR auch nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Die Hechtseestraße weise aber eine Verbindungsfunktion vor allem zwischen der Bad-Schachener-Straße und dem Innsbrucker Ring auf. Die Vorfahrtsstraßenregelung müsse daher wegen der Verkehrsbedeutung dieser Straße beibehalten werden.

Des Weiteren dürfe eine Tempo-30-Zone unter anderem auch nur Straßen ohne Ampel-Kreuzungen oder Einmündungen umfassen. Da sich in der Hechtseestraße aber auf Höhe der Berger-Kreuz-Straße eine Lichtzeichenanlage befinde, die auch Bestand haben müsse, sei die Einbeziehung der Hechtseestraße in eine Tempo-30-Zonenregelung der umliegenden Wohnstraßen nicht zulässig.

© SZ vom 03.04.2017 / gru - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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