Jubeln in der Wohnung, Fahnen am Balkon: Während der Fußball-WM herrscht bei vielen Münchnern Ausnahmezustand. Rechtsexperte Tobias Vollmar erklärt, was Mieter alles dürfen.
Bald beginnt die WM und die ganze Stadt ist im Fußballfieber. Viele Münchner trommeln schon ihre Freunde zusammen, um gemeinsam zu Hause die Spiele zu schauen. Tobias Vollmar, Rechtsberater beim Mieterverein München, erklärt, was man als Mieter darf und was man besser bleiben lässt.
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Deutschland-Fahnen vor dem Fenster sind nur erlaubt, wenn sie den Nachbarn nicht die Sicht nehmen. (© ag.ddp)
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sueddeutsche.de: Herr Vollmar, darf man zur WM als Mieter in seiner Wohnung Public Viewing organisieren?
Tobias Vollmar: Vorsicht mit dem Begriff Public Viewing, denn das würde bedeuten, dass Sie Ihre Wohnung für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich machen, aber das dürfte wohl kein Münchner wirklich im Sinn haben und erlaubt wäre das auch nicht. Wenn Sie allerdings Ihre Freunde einladen, um bei Ihnen das Spiel anzusehen, ist das mietrechtlich kein Problem.
sueddeutsche.de: An welche Regeln muss sich der Mieter halten?
Vollmar: Was die Nachtruhe angeht, gelten die gleichen Bestimmungen wie sonst auch: Nach 22 Uhr darf der Mieter die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Wenn Sie eine Dachterrasse haben, dürfen Sie bis 22 Uhr das Spiel sogar draußen übertragen. Also können Sie zum Beispiel die erste Halbzeit auf dem Balkon anschauen, in der Halbzeit müssen Sie aber umziehen nach drinnen.
sueddeutsche.de: Darf man das Spiel mit einem Beamer an eine gegenüberliegende Wand werfen?
Vollmar: Wenn die Wand Fenster hat und ein Nachbar gestört werden könnte, ist das nicht erlaubt. Handelt es sich jedoch um eine fensterlose Wand, sehe ich weniger Probleme. Man sollte aber vorher seine Hausmitbewohner und den Eigentüer des Nachbarhauses fragen, dann vermeidet man Ärger.
sueddeutsche.de: Und wenn man nun direkt über einer Fußballkneipe oder an einem öffentlichen Platz wohnt, wo das Spiel auch nach 22 Uhr draußen noch übertragen wird?
Vollmar: Dann muss der Mieter trotzdem bei sich in der Wohnung die Nachtruhe einhalten. Allerdings kann er sich im Umkehrschluss nicht über den Lärm auf der Straße beschweren, da die Gaststätten während der WM von der Stadt München eine Ausnahmeregelung bekommen haben. Bis eine halbe Stunde nach Spielende dürfen Terrassen und Biergärten offen haben.
sueddeutsche.de: Viele Münchner wollen während des Spiels auf dem Balkon grillen. Ist das überhaupt erlaubt?
Vollmar: Das hängt vom Mietvertrag ab. Ist das Grillen nicht explizit verboten, gilt: Solange die Nachbarschaft nicht über Gebühr mit Gestank belästigt wird, ist es kein Problem. In einer Stadt wie München ist deshalb von Holzkohle-Grills abzuraten, da die Geruchs- und Rauchbelästigung zu groß ist. Gegen Elektrogrills kann jedoch niemand etwas sagen.
sueddeutsche.de: Wie sieht es mit großen Fahnen am Balkon oder Fensterbrett aus?
Vollmar: Solange die Fahne innerhalb des Balkons ist, ist das kein Problem. Schwierig wird es, wenn die Flaggen an der Fassade angebracht sind. Hier könnte der Vermieter verlangen, dass sie entfernt werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Solange die Nachbar noch freie Sicht nach draußen haben, dürfte es wohl niemanden wirklich stören.
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((sueddeutsche.de)/sonn)
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Wie auch immer wieder gerne bei Berichten über Heizkosten krass falsch gemacht: Oben genannte Regeln gelten natürlich auch für Wohnungseigentümer, die in der eigenen Wohnung wohnen. Nicht nur für Mieter.