Prozess:Warum lockt Damian C. ein Mädchen ins Gebüsch und würgt es?

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Gutachter versuchen, diese Frage zu klären. Der 26-Jährige steht wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Von Susi Wimmer

Warum lockt ein 26 Jahre alter Mann mit Lügengeschichten eine Elfjährige an einem Sommerabend in ein Gebüsch? Und warum würgt er das Mädchen bis zur Bewusstlosigkeit, als es flüchten will? Noch immer ergibt sich kein schlüssiges Bild, was der Angeklagte Damian C. an jenem 26. August 2016 in dem Waldstück an der Paosostraße in Pasing im Schilde geführt hatte. Vor dem Landgericht München I, wo gegen ihn unter anderem wegen versuchten Mordes verhandelt wird, stellten die Gutachter ihre Ergebnisse vor.

Demzufolge hatte der Obdachlose "keine relevanten Ausfallerscheinungen" aufgrund von Alkohol, wie er selbst dem Gericht Glauben machen will. Und: Er muss das Mädchen über 20 Sekunden lang massiv gewürgt haben. "Wir haben regelmäßig tödliche Opfer, wo der Befund der Auswirkungen geringer ist als in diesem Fall", so Rechtsmediziner Oliver Peschel.

Wie genau die Elfjährige gewürgt wurde, ob mit dem Unterarm oder den Händen, konnte der Rechtsmediziner nicht sagen. Aber wegen der massiven Punkteinblutungen auf der Gesichtshaut, den Augenlidern, der Bindehaut, ja sogar bis hinter die Ohren, sei von einer "erheblichen und intensiven" Gewalteinwirkung auszugehen.

"Er ist nicht in der Lage, aus Bestrafungen zu lernen"

Für das Opfer habe "akute Lebensgefahr" bestanden. Es hätte auch, nachdem der Täter weggelaufen war, zu Komplikationen kommen können, etwa wenn sich das auf dem Rücken liegende Mädchen erbrochen hätte oder die Zunge in den Rachen gefallen wäre. Ob der Mann das Mädchen in irgendeiner Weise sexuell missbraucht haben könnte, konnte der Rechtsmediziner weder belegen noch ausschließen.

Die psychologische Gutachterin Karoline Pöhlmann bescheinigte dem Angeklagten eine durchschnittliche Intelligenz, ein eher verschlossenes Wesen und die Tendenz, der Umwelt an allem die Schuld zu geben. Das Gespräch mit ihr habe er emotionslos abgebrochen mit dem Hinweis, er müsse jetzt duschen gehen, sein Rücken jucke.

Die Taten, meint die Psychologin, seien aus seiner Persönlichkeit heraus nicht zu erklären. Psychiater Cornelis Stadtland kam zu dem Schluss, der Angeklagte leide unter Selbstverletzungstendenzen und dissozialen Verhaltensweisen, "er ist nicht in der Lage, aus Bestrafungen zu lernen". Auch nach dem Angriff auf das Mädchen, der ihn nach eigenen Angaben selbst schockiert habe, sei er vier Tage später mit einer Steinplatte auf einen anderen Obdachlosen losgegangen.

Dem Psychiater hatte er auch erklärt, er könne sich an den Zustand des Mädchens nicht mehr erinnern. Zum Prozessauftakt erklärte er hingegen, sie habe noch geatmet. Sein Verteidiger Olaf Groborz sagt, dass bis dato "keine Tötungsabsicht und keine sexuelle Motivation" erkennbar sei.

© SZ vom 18.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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