Prozess:Strafbefehl wegen gekauften Zeugen

Nach Messerstecherei auf der Wiesn zahlt der Gatte der Täterin nun doch

Nach mehr als zweieinhalb Jahren ist ein Vorfall auf dem Oktoberfest 2015 nun auch juristisch aufgearbeitet: Nach einer ganzen Reihe von Verfahren endete das letzte davon mit einem Strafbefehl, den der Beschuldigte akzeptierte und bezahlte. Die eigentlich für kommenden Mittwoch geplante Verhandlung vor dem Amtsgericht ist deshalb unnötig geworden und entfällt.

Es ging um eine Körperverletzung vor dem Käfer-Zelt. Die Verlobte des jetzigen Beschuldigten hatte sich mit einem anderen Gast angelegt - dieser hatte den ebenfalls anwesenden Fußballspieler Patrick Owomoyela rassistisch beleidigt; die Frau hatte den Profi verteidigt und den Beleidiger schließlich mit einem Messer verletzt. Im folgenden Prozess wurde sie zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.

Während des Prozesses gerät auch ihr Lebensgefährte kurzzeitig in Haft: Ein überraschend aufgetauchter Zeuge schildert den Hergang völlig anders, die Angeklagte sei ihrerseits von dem späteren Opfer angegriffen und geschlagen worden. Doch dem Zeugen, einem Schweizer, glaubt niemand. Die Staatsanwaltschaft lässt ihn noch im Gerichtssaal wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage festnehmen. Tatsächlich stellt sich heraus, dass der Lebensgefährte der Angeklagten den Zeugen gekauft hatte: 100 000 Euro hatte der Schweizer bekommen, weitere 100 000 sollte es bei einem Freispruch geben. Im September 2017 erhielt der Lebensgefährte deshalb einen Strafbefehl über einen sechsstelligen Betrag. Diesen akzeptierte er zunächst nicht, so dass ein Verhandlungstermin angesetzt wurde. Dieser wurde nun zurückgenommen, weil die Geldstrafe bezahlt wurde.

© SZ vom 16.06.2018 / stha - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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