Prozess in München:Mord an Obdachloser: Anklage fordert lebenslange Haft

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Die Angeklagten wollten beim Prozessauftakt nicht erkannt werden und versteckten sich vor den Pressefotografen hinter Kapuzen und Aktendeckeln. (Foto: Matthias Balk/dpa)
  • Weil sie bei Saufgelagen gestört haben soll, musste eine Frau sterben. An ihrem Mord sollen fünf Männer beteiligt gewesen sein.
  • Ihr mumifizierter Körper wurde erst ein Jahr später zufällig bei Bauarbeiten in Haidhausen entdeckt.
  • Die Staatsanwaltschaft spricht von Kaltblütigkeit und fordert lebenslange Haft für die zwei Hauptangeklagten.

Im Prozess um eine ermordete Frau, deren mumifizierte Leiche in München ausgegraben wurde, hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für zwei Hauptangeklagte gefordert. Bei einem stellte die Staatsanwältin am Donnerstag vor dem Münchner Landgericht I die besondere Schwere der Schuld fest. Er soll auch der Lebensgefährte der Frau gewesen sein.

Die Hauptangeklagten sollen das Opfer im Juli 2015 nach einem Streit bei einer Grillfeier auf einem alten Firmengelände in der Nähe des Münchner Ostbahnhofs gewürgt und mit einem Hammer erschlagen haben. Die Frau galt als Störfaktor bei regelmäßigen Saufgelagen, wie die Männer bei Vernehmungen ausgesagt hatten. Die beiden Männer ließen die Leiche laut Anklage mit weiteren Komplizen verschwinden.

Wegen gemeinsamer Strafvereitelung und gefährlicher Körperverletzung plädierte die Staatsanwaltschaft bei drei weiteren Angeklagten auf zwei Mal drei Jahre und neun Monate Haft - sowie ein Mal auf fünf Jahre Haft. Es sei nicht daran zu zweifeln, dass zwei der Männer beim Vertuschen des Mordes geholfen hätten, sagte die Staatsanwältin. Ein weiterer habe die Frau zuvor schwer misshandelt.

Die fünf polnischen Staatsangehörigen sollen die Leiche der Frau in einem Schacht auf dem Firmengelände entsorgt haben. Im September 2016 wurde der mumifizierte Körper bei Bauarbeiten zufällig ausgegraben.

Das Opfer sei eine streitsüchtige, nervige Person gewesen, sagten die mutmaßlichen Täter. Man habe sie loswerden müssen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein extrem kaltblütiges Vergehen. Zudem sei es verachtenswert, jemanden umzubringen, nur weil er nervt. Zum Prozessauftakt hatten die Männer geschwiegen, nur einer hatte sich geäußerte. Im Laufe der Verhandlungen legten die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft teilweise Geständnisse ab und belasteten sich gegenseitig. Das Urteil soll am 11. April fallen.

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