Ein ehemaliger Betreuer des Kreisjugendrings soll sich während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit an zwei Buben vergangen haben. Die Geschädigten waren laut Anklage der Staatsanwaltschaft München I zur Tatzeit zwischen elf und 14 Jahre beziehungsweise zwischen 13 und 15 Jahre alt.
Ihr damaliger Betreuer David H. soll ihnen vor seinen Übergriffen jeweils Joints zum Rauchen gegeben haben. Seit diesem Montag muss sich der 32-jährige Ingenieur am Landgericht München I verantworten.
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Die Anklage wirft ihm sexuellen Missbrauch von Kindern in 20 Fällen, Missbrauch von Schutzbefohlenen in 17 Fällen sowie die unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige vor. Die beiden Buben hatten nach den Angaben der Staatsanwaltschaft an Freizeitaktivitäten des Kreisjugendrings teilgenommen und dabei David H. kennengelernt, der als Betreuer für den Verband tätig war.
Beide Jungen besuchten H. auch privat
Die teilweise mehrtägigen Freizeitveranstaltungen soll er dazu genutzt haben, um sich mit den Kindern anzufreunden. Schließlich erreichte er damit, dass die Mütter ihren Buben erlaubten, H. auch privat zu besuchen und bei ihm zu übernachten.
In seinen Wohnungen im Allgäu und in München soll es dann zu den Übergriffen gekommen sein. Mindestens 20 Wochenenden in der Zeit von September 2005 bis März 2008 verbrachte einer der Geschädigten bei H. in dessen Wohnung im Landkreis Ravensburg. Der Angeklagte soll dem Minderjährigen bei diesen Gelegenheiten ein Tabak-Marihuana-Gemisch zum Rauchen gegeben haben.
Anschließend habe H. ihn entkleidet oder aufgefordert sich auszuziehen, um an ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen, so die Staatsanwaltschaft. In mindestens sieben weiteren Fällen soll es in der Münchner Wohnung des Angeklagten zu solchen Übergriffen gekommen sein.
H. soll "sexuelle Handlungen" eingeräumt haben
Auch das zweite Opfer soll mehrfach in den beiden Wohnungen gewesen sein, wo sich H. an ihm vergangen habe. In einem Fall habe er eine Freizeitaktivität des Kreisjugendrings in Königsdorf (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) für einen Missbrauch des damals 15-Jährigen genutzt.
Zum Prozessauftakt am Landgericht äußerte sich der Angeklagte zunächst nicht zu den Vorwürfen. Er soll aber im Gespräch mit einer Privatgutachterin, deren Bestellung Verteidiger Alexander Betz forderte, "sexuelle Handlungen" während seiner Betreuerzeit eingeräumt haben. Die Taten seien aber zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, als von der Staatsanwaltschaft angenommen, so die Verteidigung. Der Prozess dauert an.