Planegg:Privatmann darf Lärmschutzwand bauen

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Neun Jahre lang zog sich ein Genehmigungsverfahren um eine private Lärmschutzwand entlang der Pasinger Straße bei Steinkirchen hin - jetzt haben sich der Bauherr und die Gemeinde geeinigt. Bei diesem Verfahren ging es der Gemeinde Planegg und dem Bauamt auch um ganz grundsätzliche Aspekte: Man wollte hier keinen Präzedenzfall für private Lärmschutzwände schaffen. Die Verwaltung hat das Projekt deshalb von Anfang an abgelehnt, wurde jedoch mehrfach vom Gemeinderat überstimmt. Das mag auch daran gelegen haben, dass es sich bei dem betreffenden Grundstück um ein durch das nahe Verkehrsgeschehen stark belastetes Gelände handelt. Die Pasinger Straße ist eine der am stärksten frequentierten Straßen des Landkreises München. Seit zwei Jahren hat der Grundstücksbesitzer auch noch den neuen großen Kreisverkehr zum Gewerbegebiet Steinkirchen direkt vor der Haustüre. Im Jahre 2006 hatte der Eigentümer die Genehmigung für den Bau einer 60 Meter langen und 2,10 Meter hohen Lärmschutzwand aus Holz verlangt. Dies war ihm trotz des Widerstands der Verwaltung auch genehmigt worden.

Im Verlauf des Verfahrens kam jedoch ein Gutachten zu dem Schluss, dass eine Wand mit diesen Ausmaßen nicht ausreichen würde, um den Straßenlärm deutlich zu verringern. Ein zweites Gutachten ergab, dass die Wand mindestens 2,60 Meter hoch und 75 Meter lang sein müsste. Nach mehreren Anläufen rang sich der Gemeinderat jetzt zu einer Genehmigung dieser doch sehr aufwendigen Wand durch. Bedenken wurden jedoch laut, dass das Ortsbild an dieser Eingangsstraße nach Planegg verschandelt werden könnte. Dem Bauherrn wurde daher zur Auflage gemacht, die Lärmschutzwand üppig zu begrünen - und zwar so, dass der schmale Gehweg entlang der Pasinger Straße nicht beeinträchtigt wird.

© SZ vom 23.04.2015 / RAR - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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